Bjoern Hoecke
Das Landgericht Erfurt hat die Forderung des AfD-Landesvorstandes um Björn Höcke bezüglich zweier Landtagskandidaten bestätigt. (Symbolfoto) Bildrechte: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Ronny Hartmann

Wartburgkreis AfD gegen AfD: Kandidaten verlieren vor Gericht gegen Landesvorstand um Höcke

04. Juli 2024, 19:56 Uhr

Im AfD-Streit haben zwei Direktkandidaten in Thüringen vor dem Landgericht Erfurt eine Niederlage erfahren. Demnach dürfen die Bewerber im Wartburgkreis nun nicht zur Landtagswahl antreten - so wie vom Landesvorstand um Björn Höcke gefordert.

Im Streit innerhalb der AfD um die Zulassung zur Thüringer Landtagswahl haben zwei AfD-Direktkandidaten eine Schlappe vor Gericht erfahren. Das Landgericht Erfurt wies den Antrag der beiden Kläger aus Westthüringen, Stephan Müller und Christoph Walter, zurück.

Sie wollten erreichen, dass der AfD-Landesvorstand ihre Kandidaturen unterstützt und die dafür notwendigen Unterschriften abgibt. Nach Angaben des Landgerichtes hätten diese laut Thüringer Wahlgesetz bis 27. Juni geleistet werden müssen. Das sei nicht geschehen, damit sei die entscheidende Frist versäumt worden und seien die Kandidaturen von Walter und Müller hinfällig.

AfD-Kandidaten hatten in Eilverfahren Recht bekommen

Laut dem Rechtsanwalt der Kläger - Andreas Groß, der auch zweiter Stellvertreter des Sonneberger AfD-Landrats Robert Sesselmann ist - erlaube das Thüringer Landeswahlgesetz jedoch, bestimmte Mängel bei Bewerbungen nachträglich zu korrigieren. Dazu gehöre es auch, fehlende Unterschriften des Landesvorstandes einzuholen. Diese könnten nachgereicht werden, wenn der Kandidat für die Umstände, wegen derer die Unterschriften fehlten, keine Verantwortung trage.

In einem ersten Eilverfahren vor dem Landgericht Meiningen hatte Groß im Namen seiner Mandaten Recht bekommen. Die Richter waren zu dem Schluss gekommen, dass der AfD-Landesvorstand der eigenen Parteisatzung zufolge gar nicht einspruchsberechtigt gewesen wäre.

AfD-Landesverband weist Vorwürfe zurück

Der Thüringer AfD-Landesverband hat das Urteil des Landgerichts Erfurt begrüßt. Landessprecher Torben Braga sagte MDR THÜRINGEN, die zwei betreffenden Personen seien bei einer Wahlversammlung nominiert worden, bei der es Formfehler gegeben habe. Dennoch hätten die beiden versucht, den Landesvorstand zu zwingen, ihre Kandidatur zu unterstützen. Dieses Vorgehen sei mit der Entscheidung des Gerichtes misslungen.

Braga wies zudem den Vorwurf zurück, die AfD-Parteispitze begehe damit gegenüber den eigenen Mitgliedern einen Vertrauensbruch. Wegen der Formfehler bei der Wahlversammlung in Westthüringen sei es ein regulärer Vorgang, die Kandidaturen der beiden Bewerber zu stoppen. Müller und Walter hätten dagegen mit Hilfe gerichtlicher Entscheidungen eine neue Wahlversammlung verhindert. So gesehen hätten sie das Vertrauen der Mitglieder missbraucht.

Torben Braga (AfD)
AfD-Landessprecher Torben Braga sieht in dem Vorgehen des Landesverbands keinen Vertrauensbruch gegenüber den eigenen Mitgliedern. Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Martin Schutt

Keine AfD-Direktkandidaten im Wartburgkreis?

Die beiden Kläger waren im Februar - gegen den Willen der Parteiführung - vom AfD-Kreisverband Westthüringen als Direktkandidaten für den Wartburgkreis nominiert worden. Der Landesvorstand um Björn Höcke weigerte sich dementsprechend, sie zu akzeptieren. Ihre Wahl sei formell nicht korrekt abgelaufen, zudem gebe es kandidatenbezogene Gründe, hieß aus laut Parteivorstand. Welche das sind, wurde allerdings nicht öffentlich erläutert.

Der AfD-Landesvorstand nimmt mit dem neuen, bestätigenden Gerichtsurteil aus Erfurt nach eigenen Angaben auch in Kauf, dass er im Wartburgkreis bei der Landtagswahl keine Direktkandidaten hat. Formal beschäftigt sich der Wahlausschuss des Wartburgkreises am Freitag noch mit der Zulassung.

Müller sollte im Wartburgkreis II antreten. Er umfasst die Stadt Eisenach, die Stadt Werra-Suhl-Tal und die Gemeinde Gerstungen. Walter war von der Basis für den Wartburgkreis III nominiert worden. Er umfasst den Süden des Wartburgkreises.

Wahlanfechtung wegen zweier AfD-Wahllisten in Ostthüringen

Die Kreistagswahl in Saalfeld-Rudolstadt wird auf Betreiben der AfD angefochten. Konkret richtet sich die Anfechtung gegen die Zulassung von zwei AfD-Listen zur Wahl. Die Partei hat die Listen selbst verantwortet.

MDR (ost)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN | MDR THÜRINGEN JOURNAL | 04. Juli 2024 | 19:00 Uhr

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