Verwaltungsgericht Weimar
Das Verwaltungsgericht Weimar hält die Passagen des Verfassungsschutzberichts ztutreffend wiedergegeben. Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild/Martin Schutt

Verwaltungsgericht Weimar Niederlage vor Gericht: Thüringer AfD scheitert mit Klage gegen Verfassungsschutz

27. August 2024, 17:07 Uhr

Das Verwaltungsgericht Weimar hat eine Klage des Thüringer AfD-Landesverbands abgewiesen. Die Partei hatte gegen Passagen des Verfassungsschutzberichts 2021 geklagt. Die AfD will die Entscheidung nicht akzeptieren und in die nächste Instanz gehen.

Der Thüringer AfD-Landesverband ist mit einer Klage gegen das Amt für Verfassungsschutz des Freistaats gescheitert. Das Verwaltungsgericht Weimar wies am Dienstag eine Klage der Partei gegen den Verfassungsschutzbericht des Jahres 2021 als unbegründet ab.

Die AfD hatte gefordert, drei Passagen aus dem Bericht zu streichen und öffentlich richtigzustellen. Dabei ging es nicht um die generelle Einstufung als "gesichert rechtsextrem".

AfD-Co-Landessprecher Stefan Möller kündigte an, die Entscheidung nicht akzeptieren zu wollen und in die nächste Instanz zu gehen. Der Rechtsstreit würde in diesem Fall vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht weitergehen. Der Vize-Chef des Amts für Verfassungsschutz, Roger Derichs, zeigte sich erleichtert. Er gehe davon aus, dass das Urteil Bestand habe.

Aussagen Höckes können als Verstoß gegen die Menschenwürde gesehen werden

In dem Verfahren ging es konkret um drei Passagen des Berichts, in denen Posts der beiden AfD-Landessprecher Björn Höcke und Stefan Möller aus ihrer Sicht verzerrt und verkürzt wiedergegeben wurden. Sie standen in dem Bericht unter den Überschriften "Islamfeindschaft: Verstöße gegen die Menschenwürde", "Angriffe auf das Rechtsstaatsprinzip" und "Geschichtsrevisionismus".

Der Vorsitzende Richter hält die Zitate jedoch für zutreffend wiedergegeben. Ihre Interpretation übersteige nicht den gebotenen Rahmen. So dürfe das Amt etwa die Aussage Höckes, dass nicht alle Kulturen kompatibel seien, als einen Verstoß gegen die Menschenwürde sehen. Auch könne es als Geschichtsrevisionismus interpretiert werden, wenn in einem Post zum Volkstrauertag in einer Aufzählung der Opfer der Weltkriege die Opfer des Holocausts fehlten.

Der Richter führte weiter aus, das Interesse der Öffentlichkeit wiege schwerer als der mit der Veröffentlichung verbundene Makel für die Partei. Außerdem könnten AfD-Vertreter trotz einer solchen Veröffentlichung weiter die entsprechenden Thesen öffentlich vertreten.

AfD geht immer wieder gegen Einstufungen vor

Immer wieder geht die AfD gegen Einstufungen durch die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder vor. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte erst im Mai entschieden, dass die Einstufung des AfD-Bundesverbandes als rechtsextremistischer Verdachtsfall rechtens ist.

Ähnlich urteilte das Verwaltungsgericht München im Fall der AfD in Bayern. In Thüringen ist laut Möller aktuell nicht geplant, gegen die Einstufung als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" vorzugehen.

Die AfD steht in Thüringen seit Wochen in Umfragen bei rund 30 Prozent und damit deutlich vor anderen Parteien. Am 1. September wird im Freistaat ein neuer Landtag gewählt.

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MDR (dpa/jn)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 27. August 2024 | 16:00 Uhr

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