Der AfD-Fraktionsvorsitzende im Thüringer Landtag, Björn Höcke (r) und Alexander Gauland, Bundessprecher und Fraktionsvorsitzender der AfD im Bundestag, reagieren auf die ersten Prognosen zum Ergebnis der Landtagswahl in Thüringen.
Björn Höcke (r) und Alexander Gauland (l) bei der Wahlparty der AfD zur Landtagswahl 2019. (Archivbild) Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jens Büttner

Landtagswahl 2024 Gericht: Thüringer AfD darf bestimmte Journalisten nicht von Wahlparty ausschließen

23. August 2024, 11:57 Uhr

Die Thüringer AfD hat einzelne Journalisten und Medien von ihrer Wahlparty am Wahlabend des 1. September ausgeladen. Das sei nicht rechtens, befand jetzt das Landgericht Erfurt. Die AfD kann Widerspruch einlegen.

Das Landgericht Erfurt hat der Thüringer AfD den Ausschluss einzelner Journalisten und Medien von ihrer Wahlparty am Abend des 1. September untersagt. Wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte, hat die zuständige Zivilkammer am Mittwoch einen entsprechenden Beschluss gefasst. Die Kammer habe damit dem Antrag mehrerer Medienhäuser stattgegeben. Gegen die Entscheidung könne Widerspruch eingelegt werden.

Bis Freitagvormittag lagen dem Landgericht keine Informationen über einen Widerspruch vor. Der Sprecher des AfD-Landesverbandes Thüringen, Torben Braga, wollte sich dazu nicht äußern. Bei MDR THÜRINGEN verwies Braga zur Begründung darauf, "dass die AfD Thüringen keine Kenntnis von einer Entscheidung in dieser Sache hat."

AfD hatte Absage der Party in den Raum gestellt

Auch zu einer möglichen Absage der Wahlparty wollte Braga keine Angaben machen. Die "Bild"-Zeitung, deren Mutterhaus Axel Springer Einspruch eingelegt hatte, hatte AfD-Co-Landessprecher Stefan Möller mit den Worten zitiert, wenn die AfD von Gerichten dazu gezwungen werde, noch mehr Journalisten zur Wahlparty zuzulassen, werde man eine Absage der Veranstaltung erwägen. Wo diese genau stattfinden soll, will die AfD aus Sicherheitsgründen nicht öffentlich bekanntgeben.

Begründung: Beschränkte Platzkapazität

Geklagt hatten unter anderem die Berliner "tageszeitung" (taz), der "Spiegel" und die Tageszeitungen "Welt" und "Bild". Die AfD hatte einigen Journalisten eine Akkreditierung verweigert, während andere Medien zugelassen wurden. Den Ausschluss begründete die Partei mit geringen Kapazitäten am Veranstaltungsort. Zugelassen seien daher solcher Journalisten, die kontinuierlich über die Landespolitik berichten. Die Medienhäuser der ausgeschlossenen Journalisten hatten sich daraufhin gemeinsam an das Landgericht Erfurt gewandt.

Streit um Zulassung von Journalisten schon 2023

Bereits im Jahr 2023 hatte es ähnliche Auseinandersetzungen gegeben. Damals hatte die AfD versucht zu verhindern, dass ein Team des ARD-Magazins "Monitor" vom Landesparteitag in Thüringen berichtet. Das Gericht entschied zugunsten des "Monitor"-Teams.

Landtagswahl am 1. September

Am 1. September wird in Thüringen ein neuer Landtag gewählt. Die AfD könnte nach einer aktuellen Umfrage von Infratest-Dimap im Auftrag der ARD rund 30 Prozent der Stimmen bekommen und damit stärkste Partei im Freistaat werden.

Mehr zur AfD in Thüringen

MDR (jhi/luk/cfr)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 23. August 2024 | 10:00 Uhr

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