
Urteil Familie mit Axt erschlagen: Lebenslange Haft für 28-Jährigen in Zwickau
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27. März 2025, 17:18 Uhr
Jahrelang überbehütet, dann ausgerastet: Im Juni vergangenen Jahres hat ein 28-Jähriger in Tirpersdorf im Vogtland drei Familienmitglieder brutal getötet. Das Landgericht Zwickau hat nun das Urteil gesprochen und dabei Einblicke in die Psyche des Angeklagten gegeben.
Mit einer Axt hat ein 28 Jahre alter Mann im Vogtland erst seine Mutter, dann Oma und Opa im Schlaf erschlagen. Dafür hat ihn das Landgericht Zwickau nun zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Schwurgericht sprach ihn des dreifachen Mordes für schuldig. Den Richterspruch nahm der Mann stoisch hin. Er hatte dem Gericht das Leben mit Mutter und Großeltern unter einem Dach als große Belastung geschildert. An jenem Morgen des 3. Juni 2024 sei es "wie ein Vulkan" aus ihm herausgebrochen.
Bei seiner Aussage vor Gericht war die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden, ebenso wie bei den Plädoyers. Doch Richter Jörg Burmeister gab bei der Urteilsbegründung Einblicke in die Schilderungen des unscheinbar wirkenden jungen Mannes.
"Spielball der Familie" - die Geschichte des Täters
Von klein auf sei er überbehütet aufgewachsen, seine Familie habe stets wie ein Helikopter um ihn geschwebt. Dabei habe es keinerlei Raum gegeben, um eigene Erfahrungen zu sammeln und in schwierigen Situationen Lösungen zu finden. Das habe auch die Tat an sich gezeigt, sagte Burmeister. Er habe sich versklavt gefühlt, als Spielball der Familie, der für vieles herhalten müsse. All das sei im Morgengrauen des 3. Juni aus ihm herausgebrochen.
Er sei aufgewacht, habe eine Axt aus der Garage geholt und die drei schlafenden Familienmitglieder erschlagen. Laut Rechtsmedizin sind dabei eine Vielzahl Axthiebe auf sie eingeprasselt. Danach hatte der 28-Jährige die Polizei gerufen und sich festnehmen lassen. Vor Gericht habe er erklärt, er sei von einem Gefängnis ins andere umgezogen, sagte Richter Burmeister. Der Haftraum sei seine erste eigene Wohnung.
Richter: Keine verminderte Schuldfähigkeit
All das könne die Bluttat nicht entschuldigen oder rechtfertigen, betonte der Richter. Der Angeklagte habe zwar an einer Persönlichkeitsstörung gelitten, eine verminderte Schuldfähigkeit sah das Gericht aber nicht. Vielmehr habe er ausgenutzt, dass seine schlafenden Opfer arg- und wehrlos waren und sie heimtückisch getötet. Deswegen sei nur eine Verurteilung wegen Mordes mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe von mindestens 15 Jahre infrage gekommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
MDR (kbe)/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 27. März 2025 | 17:00 Uhr