Corona-Pandemie Strafe gegen Weimarer "Maskenrichter": Bundesgerichtshof bestätigt Urteil
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21. November 2024, 10:13 Uhr
Nachdem ein Richter aus Weimar an zwei Schulen untersagt hatte, Corona-Maßnahmen umzusetzen, wurde er zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte legte anschließend Revision ein - am Mittwoch wurde jedoch vom BGH entschieden, dass die Strafe rechtskräftig ist.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch das Urteil gegen den sogenannten Maskenrichter von Weimar bestätigt. Demnach ist die zuvor vom Landgericht Erfurt ausgesprochene zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung nun rechtskräftig. Der verurteilte Richter Christian D. hatte dagegen vor dem BGH Revision eingelegt. Auch die Staatsanwaltschaft focht die Entscheidung an - nachdem sie das Strafmaß für zu mild hielt. Beide Anfechtungen wurden nun verworfen.
Der BGH machte nun deutlich, dass sich der Angeklagte mit seiner damaligen Entscheidung auf besonders elementare Weise über Recht und Gesetz hinweggesetzt und sein Richteramt missbraucht hatte, um seine eigenen Interessen durchzusetzen.
Richter verurteilt wegen Rechtsbeugung
Christian D. hatte im April 2021 als Familienrichter zwei Schulen verboten, Corona-Maßnahmen wie die Maskenpflicht umzusetzen. Noch bevor sein Beschluss umgesetzt werden konnte, wurde er wegen Rechtsbeugung angeklagt. Hintergrund ist, dass er für eine derartige Entscheidung als Familienrichter nicht zuständig war und er eine Vorschrift des Familienrechts für sein Urteil zweckentfremdete.
Bei der mündlichen BGH-Verhandlung im August hatte der Zweite Strafsenat wiederholt darauf hingewiesen, dass es in dem Verfahren nicht um Sinn oder Unsinn der Corona-Maßnahmen gegangen sei und gehe. Sondern darum, ob der Amtsrichter mit bereits vorgefasster Meinung geurteilt und das Verfahren rechtswidrig an sich gezogen habe. "Wir prüfen hier Verfahrensfehler", betonte die Vorsitzende Richterin Eva Menges.
Wir prüfen hier Verfahrensfehler.
Das Landgericht Erfurt stellte dabei fest, dass der Verurteilte zielgerichtet darauf hingearbeitet hatte, ein solches Verfahren zugewiesen zu bekommen. Unter anderem kontaktierte er demnach schon vorab Sachverständige für Gutachten, die in seinem Sinn ausfallen würden.
Im ursprünglichen Plädoyer vor dem Landgericht Erfurt hieß es, Christian D. habe außerdem von den Maßnahmen betroffene Schüler als Marionetten benutzt, um per Gerichtsverfahren ein Zeichen gegen die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu setzen.
Urteil führt zu beruflichen Konsequenzen
Die nun rechtskräftige Verurteilung des Richters birgt für ihn auch beruflich Konsequenzen. Im Deutschen Richtergesetz heißt es, dass ein wegen einer vorsätzlichen Tat rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilter Richter aus dem Richteramt entlassen werden muss.
MDR (ost/nir)/AFP/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Das Fazit vom Tag | 20. November 2024 | 18:00 Uhr