Justiz Weimarer "Maskenrichter" wegen Rechtsbeugung verurteilt

24. August 2023, 08:44 Uhr

Ein Weimarer Amtsrichter ist wegen eines inzwischen wieder aufgehobenen Beschlusses gegen die Maskenpflicht an Schulen zur Corona-Zeit zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Erfurt setzte die Strafe nun zur Bewährung aus.

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Ein Familienrichter aus Weimar ist wegen eines umstrittenen Beschlusses gegen die Maskenpflicht zur Corona-Zeit verurteilt worden. Das Landgericht Erfurt verhängte gegen den suspendierten Richter am Mittwoch wegen Rechtsbeugung eine zweijährige Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Damit blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sie hatte für drei Jahre Haft ohne Bewährung plädiert. Der Verteidiger hatte Freispruch beantragt.

Verteidigung und Staatsanwaltschaft wollen Urteil anfechten

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft kündigten an, eine Revision beim Bundesgerichtshof zu prüfen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, drohen dem Juristen der Verlust seines Richteramts und seiner Pension. Das Beamtengesetz sieht dies zwingend bei einer Haftstrafe von zwölf Monaten und mehr vor.

Gericht: Verbotsverfahren beabsichtigt und vorbereitet

Der Vorsitzende Richter sagte in der Urteilsbegründung, der Angeklagte habe ein Urteil gefällt, "das er von vornherein so beabsichtigt hatte". Das Verfahren am Amtsgericht Weimar, in dem er seine Entscheidung fällte, habe er aktiv generiert.

Der Familienrichter hatte dazu den Verein "Kritische Richter und Staatsanwälte "mitgegründet. Der damals am Amtsgericht Weimar tätige Jurist ordnete im April 2021 an, dass die Kinder an zwei Weimarer Schulen keine Masken mehr tragen müssten. Er begründete seine einstweilige Anordnung mit dem Kindeswohl.

Die Entscheidung des Richters sorgte bundesweit für Aufsehen - und ist in Folgeinstanzen inzwischen aufgehoben worden. Der Jurist habe gar keine Zuständigkeit für die ihm vorgelegte Frage gehabt, entschied zum Beispiel das Thüringer Oberlandesgericht. Die gerichtliche Kontrolle von staatlichen Anordnungen zu Corona-Schutzmaßnahmen obliege "allein den Verwaltungsgerichten". Der Bundesgerichtshof hat diese Auffassung inzwischen bestätigt.

Mehr zu den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung und wie die Anklage im Prozess um den Weimarer Amtsrichter ermittelt hat, lesen Sie hier.

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