Verwaltungsgericht Weimar
Das Gericht drohte mit einem Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro gegen die Stadt Weimar, wenn sie gegen eine faire Durchführung des Bürgerentscheids zur Ostumfahrung verstößt. (Archivfoto) Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild/Martin Schutt

Eil-Beschluss Bürgerbegehren für Ostumfahrung in Weimar: Stadt fängt sich Rüffel von Gericht ein

24. Januar 2025, 19:25 Uhr

Die Weimarer können parallel zur Bundestagswahl am 23. Februar auch darüber abstimmen, ob die Ostumgehung der Stadt gebaut werden soll. Nun hat sich die Stadt einen Rüffel vom Verwaltungsgericht eingefangen.

Im Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren zur Ostumfahrung hat die Stadt Weimar mehrmals gegen die Fairness verstoßen. Das hat das Verwaltungsgericht Weimar in einem Eil-Beschluss festgestellt.

Dichter Verkehr in Weimar an der Ostumfahrung
Seit vielen Jahren ist die Ostumfahrung Thema in Weimar, weil es in der Ebertstraße immer wieder zu Staus kommt. Bildrechte: MDR/Grit Hasselmann

Demnach sind die ablehnenden Stellungnahmen zum Bürgerentscheid von Oberbürgermeister Peter Kleine, der Stadtverwaltung und der Stadtratsfraktionen Weimarwerk und SPD im letzten Rathauskurier "ungesetzliche Verlautbarungen", die gegen das sogenannte gesetzliche Gebot der Waffengleichheit verstoßen. Die entsprechende Veröffentlichung finden Sie hier (auf Seite 6).

Stadt muss in Sonderausgabe des Rathauskuriers aufklären

Das muss die Stadt laut Beschluss bis spätestens Montag in einer Sonderausgabe des Kuriers und prominent auf ihrer Internetseite aufklären. In der Ausgabe muss zugleich eine Stellungnahme der Vertreter des Bürgerbegehrens zur Ostumfahrung veröffentlicht werden.

Im Weiteren wird die Stadt aufgefordert, "alles zu unterlassen, was die weitere rechtmäßige und faire Durchführung des Bürgerentscheids [...] gefährdet". Andernfalls drohe ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro, so das Gericht. Die Stadt muss außerdem die Verfahrenskosten in Höhe von 25.000 Euro zahlen.

Die Weimarer können parallel zur Bundestagswahl am 23. Februar auch darüber abstimmen, ob die Ostumgehung der Stadt gebaut werden soll. Die Initiatoren hatten zuvor mehr als 5.000 Unterschriften für den Entscheid gesammelt. Der Stadtrat hatte den Bau abgelehnt, unter anderem wegen der Kosten. Umstritten ist teilweise auch die Verkehrsführung.

Zum Aufklappen: Worum geht es bei dem Bürgerbegehren zur Ostumfahrung in Weimar?

Initiiert hat das Bürgerbegehren der Weimarer CDU-Stadtrat und Politikwissenschaftler Martin Röckert. Ziel ist, dass die sogenannte Variante 1 der Ostumfahrung "unverzüglich realisiert" wird. Sie sieht vor, die B7 im Norden und Osten von Weimar durch eine neue Trasse zu verbinden, um die Innenstadt von Durchgangsverkehr zu entlasten.

Da genug Unterschriften zusammenkamen, musste sich der Stadtrat binnen drei Monaten mit dem Thema befassen. Da der die Forderung abgelehnt hat, folgt jetzt ein Bürgerentscheid.

Die zentralen Fragen und Antworten gibt es hier in der Übersicht.

Mehr zum Bürgerentscheid zur Ostumfahrung

MDR (gh)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 24. Januar 2025 | 16:30 Uhr

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