Stefan Möller, AfD-Landessprecher in Thüringen
Thüringens AfD-Co-Vorsitzender Stefan Möller. Die Partei klagt gegen Teile des Thüringer Verfassungschutzberichtes von 2021. (Archivfoto) Bildrechte: picture alliance/dpa | Sebastian Willnow

Justiz Thüringer AfD klagt gegen Teile des Verfassungsschutzberichts

08. August 2024, 05:22 Uhr

Es geht um eine "extreme Islamfeindlichkeit", "Geschichtsrevisionismus" und "Angriffe auf das Rechtsstaatsprinzip". Die Thüringer AfD klagt gegen diese Passagen im Thüringer Verfassungsschutzbericht von 2021, mit der der Thüringer Inlandsgeheimdienst den AfD-Landesverband beschreibt. Die AfD hält diese Aussagen für rechtswidrig. Im Jahr 2021 wurde der Landesverband auch erstmals als "erwiesen rechtsextrem" eingestuft. Dagegen geht die AfD nicht vor. Mit einem Urteil wird bald gerechnet.

Vor dem Verwaltungsgericht Weimar wird seit Dienstag eine Klage des AfD-Landesverbands Thüringen gegen Passagen aus dem Thüringer Verfassungsschutzbericht von 2021 verhandelt.

Thüringer AfD beanstandet drei Textpassagen

Die AfD-Klage wende sich gegen drei einzelne Textpassagen des Berichts, heißt es in der Klageerhebung. Die Partei will feststellen lassen, dass diese Äußerungen rechtswidrig sind und im Internet gelöscht werden müssen.

In den beanstandeten Passagen wirft der Verfassungsschutz der AfD vor, in Äußerungen prominenter Parteivertreter zeige sich eine "Form extremistischer Islamfeindschaft". Außerdem wendet sich die Partei gegen Aussagen, in denen ihr "Geschichtsrevisionismus" sowie "Angriffe auf das Rechtsstaatsprinzip" unterstellt werden.

In der Verhandlung argumentierte die Partei, die Zitate seien verkürzt und damit sinnentstellend wiedergegeben worden. Der Bericht zitiere einzelne Passagen aus längeren Texten. Die beanstandeten Texte enthielten rechtswidrige Interpretationen des Verfassungsschutzes.

Wenn wir die generelle Einstufung [als erwiesen rechtsextrem, Anmerkung der Redaktion] angreifen würden, würden wir uns in ein Verfahren begeben, in dem wir uferlos unterlegen sind.

Stefan Möller AfD-Co-Vorsitzender in Thüringen

AfD greift Einstufung als "erwiesen rechtsextrem" nicht generell an

Der thüringische Verfassungsschutz stufte den AfD-Landesverband ebenfalls im Jahr 2021 erstmals als gesichert rechtsextremistisch ein. Gegen diese generelle Einstufung geht die Partei nicht vor. "Wenn wir die generelle Einstufung [als erwiesen rechtsextrem, Anmerkung der Redaktion] angreifen würden, würden wir uns in ein Verfahren begeben, in dem wir uferlos unterlegen sind", erklärte Stefan Möller, einer der beiden AfD-Landessprecher in Thüringen.

Der Landesverfassungsschutz hat laut Möller für die Einschätzung unzählige Äußerungen gesammelt. Auf der anderen Seite stehe ein ehrenamtlich organisierter Verband, in dem niemand die Zeit habe, all diese Äußerungen einzuordnen. Deswegen seien zunächst nur drei Passagen ausgewählt worden. Sollte das Gericht zugunsten der AfD entscheiden, sei auch denkbar, weitere Passagen anzugreifen, "bis es eine Änderung gibt in der Praxis des Verfassungsschutzes".

Die drei beanstandeten Textpassagen des Verfassungsschutzberichtes sind Teil der Begründung, aus der sich für die Sicherheitsbehörden die Verfassungsfeindlichkeit der AfD ableitet.

Thüringer Verfassungsschutz hält an Aussagen fest

Die Vertreter des Verfassungsschutzes, darunter Vizepräsident Roger Derichs, hielten in der Verhandlung an den Zitaten und Einschätzungen fest. Eine Entscheidung wird am 27. August erwartet.

Bundes-AfD als extremistischer Verdachtsfall eingestuft

Mitte Mai hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden, dass der Verfassungsschutz die Bundespartei der AfD und deren Jugendorganisation Junge Alternative zu Recht als extremistischen Verdachtsfall eingestuft hat. Die AfD hat dagegen Beschwerde eingelegt. Bis Anfang September muss die AfD jetzt noch die Begründung nachliefern. Trotz der noch nicht rechtskräftigen Urteile darf der Verfassungsschutz die Bundespartei bereits jetzt mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten.

CDU kritisiert AfD-Klage und will bei Wahlsieg Verfassungsschutz stärken

Die Klage der AfD stößt bei der Thüringer CDU auf Kritik. Generalsekretär Christian Herrgott sagte MDR THÜRINGEN, die Vertreter der AfD seien Verfassungsfeinde und ein Sicherheitsrisiko. Diese Partei gerate immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt. Die AfD dürfe keine Verantwortung für Thüringen bekommen. Laut Herrgott wird die CDU, wenn sie in die Landesregierung gewählt werden sollte, den Verfassungsschutz personell und technisch verstärken, besonders die Abteilungen, die sich mit der AfD beschäftigten. Herrgott räumte jedoch ein, dass dieses Personal für den Verfassungsschutz nur schwer zu finden sei.

 

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