Rechtsstreit Thüringer AfD will Verfassungsschutz verklagen
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13. Juni 2023, 11:32 Uhr
Vor mehr als zwei Jahren wurde die Thüringer AfD vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Bisher ging der Landesverband nicht juristisch dagegen vor. Nun will er einzelne Passagen im Verfassungsschutzbericht vor Gericht bringen.
Die Thüringer AfD plant nach eigenen Angaben eine Klage gegen den Landesverfassungsschutz. Die Partei will juristisch gegen einzelne Feststellungen im Verfassungsschutzbericht 2021 vorgehen, sagte Thüringens AfD-Co-Chef Stefan Möller der "Deutschen Presse-Agentur".
In dem Bericht ist der Thüringer AfD ein sehr ausführliches Kapitel gewidmet. Hintergrund ist die Einstufung des Landesverbandes mit seinem Vorsitzenden Björn Höcke als gesichert rechtsextremistische Bestrebung und Beobachtungsobjekt im Jahr 2021. Durch diese Einstufung kann der Verfassungschutz das komplette Arsenal nachrichtendienstlicher Mittel wie etwa V-Leute einsetzen.
Bericht widmet knapp elf Seiten der AfD
In dem Bericht zu dem Jahr wird die AfD unter dem Punkt "rechtsextremistische Parteien" aufgeführt. Auf knapp elf Seiten wird über die AfD berichtet, untergliedert ist der Text in Punkte wie "Angriffe auf das Rechtsstaatsprinzip", "Verstöße gegen das Demokratieprinzip" oder "Geschichtsrevisionismus".
Verfassungsschutzpräsident zeigt sich entspannt
Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer sagte zu der angekündigten Klage: "Wir leben in einem Rechtsstaat und da sind natürlich auch die Berichte des Verfassungsschutzes einer gerichtlichen Nachprüfung zugänglich. Es steht jedem frei, zu klagen." Wenn es eine solche Klage geben sollte, sehe er dieser entspannt entgegen.
Thüringer AfD seit 2021 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft
Die Thüringer AfD wurde im März 2021, also vor mehr als zwei Jahren, als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Bisher wehrte sie sich juristisch nicht dagegen. Möller erklärte dies mit dem großen Aufwand, der damit verbunden sei.
Greife man die Feststellung an, dass die Partei verfassungsfeindlich sei, begebe man sich in eine Situation, in der man unterlegen sei. Grund sei etwa die Größe der Behörde. Außerdem habe der Verfassungsschutz seit Jahren ausschließlich belastendes und kein entlastendes Material gesammelt.
AfD in Sachsen-Anhalt will sich nicht juristisch wehren
Auch in Sachsen-Anhalt hat der Verfassungsschutz die AfD auf dem Schirm und sie dort als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft. Dagegen hat sich die Partei zunächst vor dem Verwaltungsgericht wehren wollen. Nun lässt sie die Klage aber offenbar ruhen. Man wolle abwarten, wie in ähnlichen Verfahren entschieden wird, so die Begründung.
dpa/MDR (dst)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 13. Juni 2023 | 10:00 Uhr