Zahlen & Daten Flucht und Asyl: So viele Menschen suchen in Thüringen Schutz

02. Juli 2024, 17:40 Uhr

Flüchtlingsunterkünfte sind überfüllt, Kommunen beklagen Überlastung, die Politik verschärft die Gesetze: Die Herausforderungen in der Asylpolitik nehmen nicht ab. Aktuelle Zahlen und Daten für Thüringen - Schritt für Schritt erklärt.

So viele Menschen suchen in Thüringen Schutz

Die Zahl der Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, hat Ende 2023 einen vorläufigen Höhepunkt erreicht. Die meisten Menschen kamen im Zuge der Fluchtbewegung 2015/16 und infolge des Ukraine-Kriegs nach Deutschland und Thüringen. Viele halten sich nach wie vor hier auf, weil sie offiziell Schutz erhalten haben, ihr Asylverfahren noch läuft oder sie aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden können. Zusätzlich kamen 2022 und 2023 wieder deutlich mehr Asylsuchende an - vor allem aus Syrien, Afghanistan und der Türkei.

Gegenwärtig kommen die meisten Geflüchteten aus der Ukraine, die infolge des russischen Angriffskriegs flohen. Sie müssen keinen Asylantrag stellen, da sie bei Registrierung automatisch eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis erhalten, quasi das Asylverfahren überspringen. Im Jahr 2022 kamen fast 32.000 Ukrainer nach Thüringen. 2023 waren es deutlich weniger. Von Januar bis Dezember suchten laut Auskunft des Landesverwaltungsamts rund 8.400 ukrainische Flüchtlinge in Thüringen Schutz.

Auch wenn 2023 damit insgesamt deutlich weniger Geflüchtete neu nach Thüringen gekommen sind als 2022, nahm die Gesamtzahl der Menschen, die in Thüringen Schutz suchen und sich hier aufhalten, weiter zu. Ende 2023 waren nach offiziellen Angaben in Thüringen 67.820 Menschen registriert, die hier Schutz suchen.

Unter dem Begriff "Schutzsuchende" erfasst das deutsche Ausländerzentralregister (AZR) alle Menschen, die sich aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen hier aufhalten - egal, welchen rechtlichen Status sie haben oder woher sie stammen. Das heißt, es werden sowohl Personen erfasst, die offiziell Schutz erhalten haben, als auch solche, die auf ihren Asylentscheid warten, aber auch jene, deren Antrag auf Asyl abgelehnt wurde und ausreisepflichtig sind.

Der Begriff vermittelt somit ein breiteres Bild als etwa Begriffe wie Flüchtlinge, Asylsuchende, Asylantragsteller oder Asylberechtigte. Nicht unter Schutzsuchende fallen Ausländerinnen und Ausländer, die in erster Linie nach Deutschland kommen, um hier zu arbeiten (freiwillige Migration). Die folgende Karte zeigt den Anteil der Schutzsuchenden in den Kreisen und kreisfreien Städten zum Stichtag 31.12.2023.

Zahlen zu Asylanträgen und Asylentscheidungen

Wenn Geflüchtete in Deutschland ankommen, müssen sie sich zunächst registrieren. Sie gelten dann als Asylsuchende. Meistens geschieht das in einer Erstaufnahmeeinrichtung des jeweiligen Bundeslands. Die Geflüchteten können jedoch nicht selbst entscheiden, wo sie unterkommen. Damit ein Bundesland nicht deutlich mehr aufnimmt als ein anderes, gibt es in Deutschland ein System, das die Menschen gleichmäßig verteilt, genannt Königsteiner Schlüssel. Berechnet wird dieser Schlüssel mittels Bevölkerungszahl (ein Drittel) und den Steuereinnahmen (zwei Drittel).

Durch die Zuweisung in eine bestimmte Aufnahmeeinrichtung entscheidet sich auch, in welchem Bundesland beziehungsweise in welcher Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge der Asylantrag bearbeitet wird. In Deutschland und Thüringen haben 2023 deutlich mehr Menschen einen Asylantrag gestellt als in den Jahren davor.

Wie aus Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge hervorgeht, belief sich die Zahl der Gesamtanträge auf 8.821. Davon beantragten 8.048 zum ersten Mal Asyl. Bei den übrigen Anträgen handelt es sich um Folgeanträge. Im gesamten Jahr 2022 registrierte die Behörde insgesamt 5.837 Anträge. Allerdings sind es gegenwärtig immer noch deutlich weniger Anträge als in den Jahren 2015/16, als in Thüringen jährlich bis zu 16.000 Asylanträge gestellt wurden.

Ob den Antragstellern auch Schutz gewährt wird, hängt unmittelbar mit der Staatsangehörigkeit zusammen. Antragsteller aus Syrien, Afghanistan, Eritrea oder Somalia haben gegenwärtig deutlich bessere Chancen auf einen Schutzstatus als Menschen aus der Türkei, Russland oder Georgien. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge spricht hierbei auch von der Schutzquote.

Nach Prüfung des Asylantrags gilt als "geschützt", wer als Flüchtling nach Genfer Konvention anerkannt ist, als asylberechtigt nach Deutschem Grundgesetz gilt, subsidiären Schutz erfährt oder für den ein Abschiebungsverbot ausgesprochen wurde. Beispielsweise werden syrische Antragsteller - als größte Gruppe - mehrheitlich nicht als Flüchtlinge erkannt, sondern erhalten zum Großteil subsidiären Schutz.

Diese Schutzformen gibt es (bitte aufklappen)

Anerkannter Flüchtling: Der Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ist umfangreicher als die Asylberechtigung und greift auch bei der Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure ein. Außerdem sorgt der Status dafür, dass die Einreise durch einen sicheren Drittstaat nicht von vornherein zum Ausschluss des Schutzstatus führt. Die GFK ist Grundlage des internationalen Flüchtlingsrechts und besitzt weltweite Gültigkeit. Es wird eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre erteilt. Eine unbefristete Niederlassungserlaubnis ist nach drei Jahren möglich, wenn die deutsche Sprache beherrscht wird und der Lebensunterhalt gesichert ist, ansonsten nach fünf Jahren.

Asylberechtigung: Das Grundrecht auf Asyl steht politisch Verfolgten zu, die durch staatliche oder staatsähnliche Akteure verfolgt werden. Es ist im Artikel 16a des Grundgesetzes geregelt. Wer aus einem sicheren Drittstaat einreist, kann sich seit 1993 nicht mehr auf dieses Recht berufen - eine Einreise ist somit prinzipiell nur über den See- oder Luftweg möglich. Deshalb werden nur sehr wenige Antragsteller als Asylberechtigte anerkannt. Für Asylberechtigte gelten dieselben Aufenthaltserlaubnisse wie für Flüchtlinge.

Subsidiärer Schutz: Dieser eingeschränkte Schutzstatus greift, wenn der Schutzstatus nach Genfer Konvention oder Grundgesetz nicht gewährt wird, aber im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht. Es wird eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr und bei Verlängerung jeweils für zwei weitere Jahre erteilt. Eine unbefristete Niederlassungserlaubnis ist nach fünf Jahren möglich, wenn der Lebensunterhalt gesichert werden kann und ausreichend Deutschkenntnisse vorhanden sind.

Abschiebungsverbot: Wenn die anderen drei Schutzformen nicht erteilt werden können, eine Abschiebung aber Menschenrechtsverletzungen zur Folge hätte, kann ein Abschiebungsverbot erteilt werden. Auch wenn im Zielland Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht, kann dieser Status erteilt werden. Der Aufenthalt ist für ein Jahr gestattet und kann wiederholt verlängert werden. Eine unbefristete Niederlassungserlaubnis ist nach fünf Jahren möglich, wenn der Lebensunterhalt gesichert werden kann und ausreichend Deutschkenntnisse vorhanden sind.

Bei vielen Asylanträgen trifft die Behörde keine inhaltliche Entscheidung. Das ist etwa dann der Fall, wenn ein anderes EU-Land zuständig ist (Dublin-Verfahren) oder der Antrag zurückgezogen wurde. Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist dann von einer "formellen Entscheidung" die Rede. Beinahe 25 Prozent aller Anträge im vergangenen Jahr wurden "formell" entschieden.

Asyl: Alter, Geschlecht und Herkunft

Geflüchtete mit syrischer Staatsangehörigkeit stellen in Deutschland und Thüringen verhältnismäßig die meisten Asylanträge, gefolgt von der afghanischen und türkischen. Anträge mit unbekannter Staatsangehörigkeit gibt es auch - die Zahl ist allerdings gering. Deutschlandweit lag 2023 die Quote der ungeklärten Staatszugehörigkeit der Asylanträge bei 1,2 Prozent.

Hinsichtlich Alter und Geschlecht stellen Männer im Alter von 18 bis 29 Jahren am häufigsten Antrag auf Asyl. Das war bereits in den Jahren 2015/16 so. In Thüringen sind rund drei Viertel aller Asylantragsteller männlich und ein Viertel weiblich. Rund 28 Prozent sind minderjährig.

Abschiebungen und Ausreisepflichtige

Bei einem abgelehnten Asylbescheid droht Asylsuchenden die Abschiebung. Sie gelten dann als ausreisepflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen wird Geflüchteten eine befristete Duldung erteilt. Die Abschiebung wird dann ausgesetzt. Das ist etwa dann der Fall, wenn aufgrund der Sicherheitslage im Herkunftsland ein Abschiebestopp besteht. Doch auch wenn Schutzsuchende keine Ausweisdokumente haben, krank sind oder ein minderjähriges Kind haben, das eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, kann eine Duldung erteilt werden. Die betroffene Person bleibt dann aber grundsätzlich ausreisepflichtig.

Neben abgelehnten Asylbewerbern können auch Touristen, Arbeitnehmer und ausländische Studenten ausreisepflichtig sein, wenn etwa ihr Visum beziehungsweise ihre Aufenthaltserlaubnis abläuft. In Thüringen bestand Ende des Jahres 2023 für 4.756 Personen eine Ausreisepflicht. Die überwiegende Mehrheit davon hatte eine Duldung - nämlich 4.112. Somit wurde bei einer deutlichen Mehrheit die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt.

Oft wird kritisiert, dass zu wenige Abschiebungen stattfinden oder wirklich durchgeführt werden. Nach Zahlen des Landes Thüringen wurden im Jahr 2023 307 abgelehnte Asylbewerber tatsächlich abgeschoben und damit mehr als im Vorjahr. Die meisten Rückführungen gingen nach Serbien, Georgien, Mazedonien und Afghanistan.

Insgesamt 856 Abschiebungen kamen dagegen nicht zustande. Gründe dafür sind vor allem das Untertauchen von Betroffenen, unbekannte Aufenthaltsorte, Härtefallanträge oder andere rechtliche Gründe.

Die Hauptfluchtrouten im Überblick

In den vergangenen zwei Jahren kamen wieder deutlich mehr Menschen über die Fluchtrouten nach Europa und von dort nach Deutschland. Die größte Route führt über das Mittelmeer nach Italien. Bei dem Versuch starben bereits Tausende Menschen.

Seit 2020 registriert die europäische Grenzschutzagentur Frontex Jahr für Jahr wieder mehr Geflüchtete, die nach Europa kommen. Allerdings sind es immer noch deutlich weniger als in den Jahren 2015/16, als bis zu 1,8 Millionen Menschen ankamen. Das hängt auch mit strikteren Kontrollen der Grenzen und Abkommen beispielsweise mit der Türkei zusammen, nach dem Schutzsuchende wieder dorthin abgeschoben werden dürfen. Aktuelle Zahlen erhalten Sie mit Klick auf die jeweilige Fluchtroute auf der Karte:

Über die Zentral-Mittelmeer-Route verzeichnete die EU-Grenzschutzagentur Frontex im Jahr 2023 157.500 irreguläre Einreisen. Im kompletten vergangenen Jahr waren es gut 105.500. Der Druck über die West-Balkan-Route hat dagegen etwas nachgelassen. Dennoch zählt dieser Weg weiter zu den Hauptfluchtrouten.

In vergangener Zeit an Bedeutung gewonnen hat die Route über das östliche Mittelmeer. Auch über die Kanaren und die Straße von Gibraltar kommen jährlich weiter Zehntausende Geflüchtete in die EU.

Mehr zu Flucht und Asyl

MDR (sar)

Mehr aus Thüringen