Wahlpanne in Mittelsachsen Wegen altem Partei-Plakat: Hennersdorfer sollen Ortschaftrat nochmal wählen
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20. Juli 2024, 16:13 Uhr
Skurrile Panne im Rathaus von Augustusburg: Briefwähler aus dem Ortsteil konnten dort vor dem 9. Juni ihre Kommunalwahlunterlagen abholen und gleich abstimmen. Dafür wurden sie in einen Lagerraum geschickt, in dem aber ein altes CDU-Wahlplakat von 2019 gut sichtbar herumstand. So geht das nicht, entschied der Wahlprüfungsausschuss und erklärte die Ortschaftsratswahl wegen einer möglicherweise erheblichen Wahlbeeinflussung für ungültig.
- Bei den Kommunalwahlen hatten einige Briefwähler aus Augustusburg-Hennersdorf beim Ankreuzen ihrer Stimmzettel ein altes Wahlplakat vor Augen.
- Der Landkreis Mittelsachsen schließt für die Ortschaftsratswahl eine erhebliche Wahlbeeinflussung nicht aus.
- Augustusburg muss die Wahl in Hennersdorf neu ansetzen oder gegen den Prüfungsbescheid klagen.
Stimmabgabe neben Wahlplakat
Der Landkreis Mittelsachsen hat die Ortschaftsratswahl im Augustusburger Ortsteil Hennersdorf für ungültig erklärt. Das Landratsamt begründete seine Entscheidung am Freitag mit einer möglichen Beeinflussung von Briefwählern. Diesen hatte die Stadt Augustusburg die Möglichkeit eingeräumt, ihre Unterlagen für die Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 im Rathaus abzuholen und dort auch gleich auszufüllen. Das Problem: In dem für die Briefwahlabstimmung genutzten Raum stand gut sichtbar ein altes CDU-Plakat vom Landtagswahlkampf 2019, das die Stadt dort eingelagert hatte.
Damit sei gegen eine wesentliche Wahlvorschrift - das Gebot der Wahlgleichheit - verstoßen worden, erklärt das Landratsamt. Zwar wurde der Fehler bemerkt und das Plakat entfernt, doch bis dahin hatten in dem Raum schon zehn Hennersdorfer ihre (jeweils drei) Stimmen abgegeben - und wurden dabei möglicherweise durch die CDU-Wahlwerbung beeinflusst.
Eine Beeinflussung der Wahlentscheidung der zehn Wähler kann nicht ausgeschlossen werden.
Ortschaftsratswahl möglicherweise "ergebniserheblich" beeinflusst
Das Landratsamt hatte als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde im Wahlprüfungsverfahren mit Hilfe von Simulationsrechnungen untersucht, wie stark sich diese mögliche Wahlbeeinflussung auf die Ergebnisse ausgewirkt haben könnte. Für die Stadtratswahl Augustusburg und die jeweiligen Ortschaftsratswahlen in Augustusburg, Erdmannsdorf/Kunnersdorf und Grünberg war sie demnach unerheblich. Für die Ortschaftsratswahl im knapp 300 Einwohner zählenden Hennersdorf könne dagegen nicht sicher ausgeschlossen werden, dass das Ergebnis ohne die mögliche Wahlbeeinflussung anders ausgefallen wäre. Immerhin wurden laut Landratsamt in diesem Fall gut sechs Prozent der abgegebenen Stimmen sozusagen im Angesicht des alten CDU-Wahlplakats abgegeben. In der nun für ungültig erklärten Wahl hatte die CDU zwei der sechs Sitze im Ortschaftsrat geholt, die anderen vier gingen an eine Wählervereinigung.
Neuwahl oder Klage
Die Stadt Augustusburg muss nun schnellstmöglich in Hennersdorf eine Neuwahl für den Ortschaftsrat ansetzen – oder der Ortschaft gegen den Wahlprüfungsbescheid klagen. Dieses Recht haben auch die anderen von dem Bescheid Betroffenen. Dann müsste sich das Verwaltungsgericht Chemnitz mit dem Fall befassen. Die Entscheidung darüber liegt in den Händen des neuen Augustusburger Stadtrates, dessen Wahl nicht beanstandet wurde. Seine Zusammensetzung gilt damit als rechtsgültig.
MDR (stt)/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Chemnitz | 19. Juli 2024 | 16:30 Uhr