Berzdorfer See Zwei Jahre länger Kiesabbau: Familie verliert Rechtsstreit mit Oberbergamt
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26. Februar 2024, 06:00 Uhr
Ursprünglich sollte am Berzdorfer See bei Görlitz nur zwei Jahre lang Kies abgebaut werden. Doch im vergangenen Jahr verlängerte das Oberbergamt die Abbaugenehmigung. Eine Familie, die direkt an der Kiesgrube wohnt, klagte daraufhin. Nun hat das Verwaltungsgericht entschieden.
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Am Berzdorfer See in Görlitz-Hagenwerder darf weiter Kies abgebaut werden. Die Klage einer Familie aus Hagenwerder gegen die vom Oberbergamt erteilte Genehmigungsverlängerung hatte keinen Erfolg. Das teilte das zuständige Verwaltungsgericht in Dresden mit.
Nach einer Prüfung stelle sich die Zulassung der Verlängerung und Änderung des Hauptbetriebsplans vom Februar 2023 bis Januar 2025 mit weit überwiegender Wahrscheinlichkeit als rechtmäßig dar, lautet das Urteil. Die Rechte der benachbarten Grundstückseigentümer als Drittbetroffene seien nicht verletzt worden.
Verlängerung auf kurzem Wege
Geklagt hatte die Familie Thiel, deren Wohngrundstück mit dem Reiterhof "Ranch am See" etwa 50 Meter von der Grube entfernt liegt. Sie hatte im Sommer 2023 vom Oberbergamt erfahren, dass für weitere zwei Jahre Kies abgebaut wird, obwohl der Abbau eigentlich hätte enden sollen. Die Genehmigung für die Verlängerung war da bereits im Januar erteilt worden.
Das Oberbergamt begründete dem Gericht die kurzfristige Verlängerung für die Heim-Gruppe unter anderem mit deren betrieblichen aber auch dem öffentlichen Interesse an der Versorgung regionaler und überregionaler Baustellen mit Kiessand sowie mit der Sicherung von Arbeitsplätzen.
Nach Ansicht der Thiels wiederum hätten vor einer Verlängerung die Träger öffentlicher Belange auf die Umstände des Kiesabbaus schauen müssen. So fehle beispielsweise ein hydrogeologisches Gutachten. Auch sei die Abbruchkante hin zur Bundesstraße 99 zu steil.
Gericht kritisiert verzögerte Information
Das Gericht folgte nach eigenen Angaben zurecht der Argumentation des Oberbergamtes: Dass nämlich die Familie als sogenannte Drittbetroffene keine öffentlichen Interessen geltend machen könne, noch überprüfen lassen könne, ob eine Genehmigung objektiv rechtswidrig ist. Was die Stand- und Böschungssicherheit angeht, sei dies Sache der Bergaufsicht.
Die auf dem behördlichen Verhalten beruhenden Verzögerungen hätten nach dem Grundsatz fairen Verwaltungshandelns vermieden werden sollen.
Das Dresdner Verwaltungsgericht kritisierte aber auch, dass die Anwohner vom Oberbergamt nicht in angemessener Weise über die Betriebsverlängerung unterrichtet wurden. Das habe ihnen einen zeitnahen Widerspruch unmöglich gemacht. "Die auf dem behördlichen Verhalten beruhenden Verzögerungen hätten nach dem Grundsatz fairen Verwaltungshandelns vermieden werden sollen", so das Gericht.
Anwohner rechnen mit weiterer Verlängerung
Die betroffenen Anwohner befürchten eine Salami-Taktik: "Noch ist der Betrieb bis zum Januar 2025 genehmigt, wir denken aber, dass eine weitere Verlängerung dann wieder kurzfristig eingereicht und vom Oberbergamt ohne Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen wird", erklärt Marianne Thiel. Sie glaubt, dass mit Vorsatz über die eigentliche Dauer der Tätigkeiten gelogen werde. Mit der Heim-Gruppe, die die Kiesgrube betreibt, hatte MDR SACHSEN mehrmals versucht, in Kontakt zu treten. Auch per E-Mail wurde sich von der Seite bisher nicht geäußert.
MDR (ama)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Bautzen | 26. Januar 2024 | 07:30 Uhr