Stadtrat Zwickaus OB legt erneut Widerspruch gegen Bundeswehr-Werbeverbot ein

06. März 2025, 15:33 Uhr

Zwickaus Oberbürgermeisterin Constance Arndt (Bürger für Zwickau) hat erneut ihr Veto gegen das vom Stadtrat beschlossene Werbeverbot für die Bundeswehr eingelegt. Es falle ihr nicht leicht, gegen den Beschluss eines - in diesem Fall kommunalen - Parlaments vorzugehen. "Allerdings leben wir in einem demokratischen Rechtsstaat. Einem aus meiner Sicht rechtswidrigen Beschluss habe ich daher zu widersprechen", sagte Arndt.

Sie sieht den Beschluss als falsches Signal für die Landesverteidigung, während Befürworter ihn als Ausdruck einer Friedensinitiative verstehen. Nach dem abermaligen Veto der OB muss laut Stadt nun das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde über die Rechtmäßigkeit der Entscheidung befinden.

Stadträte im Abgeordnetensaal des Zwickauer Rathauses
Nach dem 1. Veto der OB hatte der Stadtrat am 27. Februar in einer Sondersitzung das Werbeverbot für die Bundeswehr bestätigt. Bildrechte: MDR/Matthias Wetzel

Stadtrat stimmt im Januar erstmals BSW-Antrag zu

Der Zwickauer Stadtrat hatte in seiner Sitzung am 30. Januar auf Antrag des BSW mehrheitlich beschlossen, jegliche Bundeswehr-Werbung auf städtischen Gebäuden und Verkehrsmitteln zu untersagen. Die in Tarnfarben gestaltete Straßenbahn der Städtischen Verkehrsbetriebe (SVZ) fährt seit Oktober 2024 durch Zwickau und wirbt für den Dienst bei der Bundeswehr.

So hat der Stadtrat abgestimmt (1. Abstimmung):

  • Oberbürgermeisterin Constance Arndt (Bürger für Zwickau): nein
  • AfD: 14 x ja; 1 x nein
  • CDU: 3 x ja; 5 x nein; 1 Enthaltung
  • Bürger für Zwickau: 3 x ja ; 2 x nein; 1 Enthaltung
  • BSW: 3 x ja
  • Freie Sachsen: 1 x ja
  • Progessiven Demokraten: 7 x nein; 2 Enthaltungen

Eine Straßenbahn mit Werbung der Bundeswehr fährt durch die Innenstadt von Zwickau.
Seit einigen Monaten gibt es Bundeswehr-Werbung auf der Straßenbahn in Zwickau. Geht es nach dem Stadtrat, ist das bald nicht mehr möglich. Bildrechte: picture alliance/dpa | Jan Woitas

OB sieht Nachteil für die Stadt

Gegen den Beschluss legte Oberbürgermeisterin Constance Arndt entsprechend der Sächsischen Gemeindeordnung Widerspruch ein, da er nach Auffassung der Stadtverwaltung sowohl nachteilig für die Stadt als auch rechtswidrig ist. In einer Sondersitzung am 27. Februar stimmte der Stadtrat daraufhin dem Antrag mit 21 Ja- bei 16 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen wieder zu.

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MDR (sth)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | 06. März 2025 | 13:30 Uhr

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