Ein Wolf in einem sonnigen Wald
In der Oberlausitz ist ein Wolf zum Abschuss freigegeben worden. (Symbolbild) Bildrechte: colourbox

Nach vielen Tierrissen Landkreise Bautzen und Görlitz haben Wolf zum Abschuss freigegeben

29. Oktober 2024, 14:18 Uhr

In der Oberlausitz hat ein Wolf soviele Weidetiere gerissen, dass nun die Behörde einschreitet. Sie erlaubt den Abschuss eines Wolfes, was in Ausnahmefällen erlaubt ist. Es ist nicht die erste offizielle Abschussgenehmigung in Sachsen. Aber nicht alle endeten mit einem toten Wolf.

Das Landratsamt Bautzen hat einen Wolf zum Abschuss freigegeben. Gejagt werden soll ein Tier, das im Grenzgebiet der Landkreise Bautzen und Görlitz für mehrere Tierrisse verantwortlich sein solle, teilt die Kreisverwaltung mit. Laut Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie handelt es sich um das Rudelterritorium Königshainer Berge. Die Fachstelle Wolf beim Landesamt war zu dem Schluss gekommen, dass die Voraussetzungen für einen Abschuss vorliegen.

Tiere waren geschützt

Die Weidetiere seien ordnungsgemäß geschützt gewesen, trotzdem habe der Wolf eine Vielzahl von ihnen getötet, teilte das Landratsamt Bautzen mit. Deshalb hätten beide Landkreise entschieden, von einer Ausnahmegenehmigung für die Tötung des Wolfes Gebrauch zu machen. Da auf dem Gebiet des Landkreises Bautzen der Schaden größer sei, habe das Landratsamt dort die Federführung in dem Verfahren.

Bisher drei Abschüsse genehmigt

In der Oberlausitz gab es bislang drei angeordnete Abschüsse auffälliger Wölfe: 2017 wurde ein Tier aus dem Rosenthaler Rudel nach mehreren Schafsrissen geschossen. Im Kreis Görlitz wurde 2018 ein Wolf getötet, nachdem er sich mehrfach in der Nähe von Siedlungen auffällig verhalten hatte. Vor einem Jahr wurde auch eine Abschussgehmigung für einen Wolf bei Crostwitz im Landkreis Bautzen erteilt. Da das Tier aber nicht im vorgegebenen Zeitraum von einem Monat getötet werden konnte, lief die Genehmigung aus.

Eine Abschussgenehmigung wurde zurückgezogen

Auch bei Löbau sollte im vergangenen Jahr ein Wolf geschossen werden, nachdem er mehrfach Damwild in einem Wildgehege gerissen hatte. Allerdings fand sich zunächst kein Jäger, der den Wolf schiessen wollte. Dann machte die zuständige Landesbhörde eine Kehrtwende bei der Beurteilung der Lage. Der Schutzzaun um das Wildgehege habe Schwachstellen. Die Abschussgenehmigung wurde ausgesetzt.

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Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Bautzen | 29. Oktober 2024 | 11:30 Uhr

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