Auf dem Kontoauszug einer Sparkasse sind die Kontoführungsgebühren markiert
Viele Bankkunden nutzen nicht die Möglichkeit, sich zu viel gezahlte Kontogebühren zurückzahlen zu lassen. Bildrechte: IMAGO / MiS

Trotz BGH-Urteil Nur gut jeder Zehnte fordert Kontogebühren zurück

27. April 2024, 18:17 Uhr

Vor drei Jahren urteilte der BGH: Banken dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung die Kontoführungsgebühren erhöhen. Bislang forderte jedoch nur ein geringer Teil der Betroffenen zu viel gezahlte Beträge zurück. Das geht aus einer Umfrage, die im Auftrag des Vergleichsportals Verivox durchgeführt wurde, hervor.

Trotz eines Urteils des Bundesgerichtshofs vor drei Jahren, wonach Banken Kontogebühren nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Kunden erhöhen dürfen, haben nur wenige Bankkunden bislang Geld zurückgefordert. Das hat eine Umfrage im Auftrag des Vergleichsportals Verivox ergeben. Obwohl durch das BGH-Urteil sämtliche Gebührenerhöhungen der Vorjahre für unrechtmäßig erklärt wurden, forderten demnach nur 110 von insgesamt 1.025 Teilnehmern (elf Prozent) die Gebühren zurück.

Verivox geht davon aus, dass wesentlich mehr Bankkunden einen Anspruch darauf haben. Nach Aussage von Oliver Maier, Geschäftsführer der Verivox Finanzvergleich GmbH, ist allein zwischen Anfang 2018 und Juni 2021 das Girokonto von mindestens 40 Prozent der Kunden und Kundinnen teurer geworden. "Uns ist keine einzige Bank bekannt, die für Gebührenerhöhungen schon vor dem Karlsruher Richterspruch die Zustimmung der Kunden eingeholt hat."

Anspruch auf Rückzahlung ist Vielen unbekannt

43 Prozent der Befragten gaben an, das Urteil nicht zu kennen. Anderen war der Aufwand zu hoch. 19 Prozent gaben an, die Rückforderung hätte sich nicht gelohnt, weil die Beträge zu niedrig wären. 16 Prozent waren unsicher, ob das Urteil für sie persönlich gelten würde.

BGH fordert Zustimmung zu neuen Konditionen

Bereits im April 2021 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Kreditinstitute bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden einholen müssen. Zuvor hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die Postbank geklagt.

Vor dem Urteil hatten Banken ihre Kunden über anstehende Preisänderungen oder neue Gebühren lediglich informiert. Eine aktive Zustimmung war somit nicht notwendig. Die neuen Konditionen traten somit automatisch in Kraft, wenn Kunden diesen zuvor nicht widersprochen hatten. In der Begründung hieß es, die Klausel, wonach Geldhäuser von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen können, wenn Kunden einer Änderung nicht binnen zwei Monaten widersprechen, benachteilige Kunden unangemessen.

In seinem Urteils erklärte das BGH Preiserhöhungen ohne aktive Zustimmung der Kunden auch rückwirkend für unrechtmäßig. Bankkunden können also Gebühren zurückfordern, die Institute ohne explizite Einwilligung erhoben haben.

dpa, AFP (kar, mbe)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 27. April 2024 | 12:30 Uhr

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