Stempel mit Aufschrift NEGATIVZINSEN
Bereits weit über 100 Banken haben Negativzinsen eingeführt. Bildrechte: imago images/Michael Weber

Streit um Verwahrentgelte bei Girokonten Mitteldeutsche Sparkassen schließen Strafzinsen nicht aus

14. Oktober 2020, 09:27 Uhr

Früher bekamen neue Bankkunden Geschenke. Künftig müssen sie mit Strafzinsen für große Guthaben auf dem Girokonto rechnen. Das war sowohl vom Ostdeutschen Sparkassenverband als auch vom Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen zu hören. Der Grund dafür sei die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank. Ob solche Negativzinsen generell legal sind, klärt jetzt das Landgericht in Leipzig.

Wer in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen zur Sparkasse wechseln will, muss damit rechnen, für große Guthaben auf dem Girokonto Zinsen zu zahlen. "Wir schließen nicht aus, dass wir bei Neukunden auch Negativzinsen berechnen", sagte Michael Ermrich im Gespräch mit dem MDR-Magazin "Umschau". Er ist Geschäftsführender Präsident des Ostdeutschen Sparkassenverbandes. Dazu gehören Sachsen-Anhalt und Sachsen.

Auch Thüringer Verband schließt Negativzinsen nicht aus

Für Thüringen sagte Dr. Jürgen Hanke: "Es kann sein, dass Sparkassen nach Ausschöpfung anderer Möglichkeiten nichts Anderes übrig bleibt als Einlagen mit einem Verwahrentgelt zu versehen, sofern diese einen gewissen Freibetragsgrenze übersteigen." Hanke ist Pressesprecher des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen.

Ein Aktenordner mit der Aufschrift Girokonto
Bildrechte: imago images/Shotshop

Banken rechtfertigen Strafzinsen mit EZB-Niedrigzinspolitik

Negativzinsen werden von den Kreditinstituten auch Verwahrentgelt genannt. Die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) gefährdet aus Sicht der Sparkassen ihr klassisches Geschäftsmodell, bei dem u.a. mit Kreditzinsen Einnahmen erwirtschaftet werden, und zwingt die Kreditinstitute, Verwahrentgelte zu berechnen.

EZB in Frankfurt/Main.
Die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank macht den Banken zu schaffen. Bildrechte: IMAGO

Gericht klärt ab 13. Oktober Rechtmäßigkeit von Negativzinsen

Ob solche Negativzinsen für Guthaben auf Girokonten für Neukunden rechtens sind, soll ab dem 13. Oktober das Landgericht Leipzig (Az. 05 O 640/20) klären. Dort klagt die Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Vogtland. "Hier haben wir es mit einer Doppelbepreisung zu tun", sagte Andrea Heyer. Sie ist Referatsleiterin Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Mit der Kontoführungsgebühr sei auch die Verwahrung des Geldes abgegolten und dürfe nicht zusätzlich berechnet werden. Nach Auffassung der Sparkasse Vogtland wird mit der Kontoführungsgebühr jedoch nur die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr bezahlt, aber nicht das Verwahren des Geldes. Der erste Verhandlungstag beim Landgericht Leipzig wurde ohne Urteil beendet. Das soll es nach Auskunft eines Gerichtssprechers am 2. Dezember dieses Jahres geben.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte in einem ähnlichen Fall schon einmal Recht bekommen. Das Landgericht Tübingen hatte im Mai 2018 in seinem Urteil das Nebeneinander von Kontoführungsgebühren und ein Verwahrentgelt für Einlagen bei Girokonten verboten. (Az. 4 O 225/17). In diesem Fall ging es um Bestandskunden, aktuell vor dem Leipziger Gericht hingegen um Neukunden.

Bundesweit bereits über hundert Banken mit Negativzinsen

Aus Sicht des Ostdeutschen Sparkassenverbandes hat der Prozess vor dem Leipziger Landgericht bundesweite Bedeutung. In den vergangenen Jahren haben im gesamten Bundesgebiet viele Banken Verwahrentgelte bzw. Negativzinsen eingeführt. Nach Auskunft des Online-Verbraucherportals Verivox erheben derzeit (Stand: 9.10.2020) 141 Kreditinstitute das umstrittene Entgelt. Darunter sind neben bundesweit agierenden Geldhäusern wie der Commerzbank, der Deutschen Bank und der Postbank auch zwei Regionalbanken in Sachsen, vier in Sachsen-Anhalt und acht in Thüringen.

In Mitteldeutschland vor allem Genossenschaftsbanken mit Strafzinsen

In Mitteldeutschland verlangen vor allem Genossenschaftsbanken Stafzinsen von ihren Kunden. In Sachsen sind es die Volksbank Dresden–Bautzen und Volksbank Mittleres Erzgebirge und in Sachsen-Anhalt die Volksbank Stendal, die Volksbank Jerichower Land, die Volksbank Magdeburg und die Stadtsparkasse Magdeburg. In Thüringen verlangen die VR-Bank Südthüringen, die Skatbank, Erfurter Bank, Sparkasse Altenburger Land, die Sparkasse Jena-Saale-Holzland Girokonten, die Nordthüringer Volksbank, die Volksbank Eisenberg und die VR-Bank Altenburger Land Negativzinsen.

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | Umschau | 13. Oktober 2020 | 20:15 Uhr

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