Eine Frau ueberprueft einen Rauchmelder in einer Wohnung in Berlin.
In den meisten Bundesländern sind Rauchmelder in Mietwohnungen bereits Pflicht. Bildrechte: IMAGO/photothek

Betriebskostenabrechnung Unrechtmäßige Umlage für Rauchmelderkosten auf Mieter

27. April 2023, 08:56 Uhr

Mietervertretungen schätzen, dass die Hälfte der Betriebskostenabrechnungen falsch sind. Die Hallesche Wohnungsgesellschaft hat ihren Mieterinnen und Mietern beispielsweise Jahre zu Unrecht Miete für Rauchmelder in den Wohnungen in Rechnung gestellt. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick in die Abrechnungen.

Rauchmelder sind Pflicht in Mietwohnungen in Sachsen-Anhalt und Thüringen und ab Ende des Jahres auch in Sachsen.

Dabei hätten Vermieterinnen und Vermieter zwei Möglichkeiten für die Rauchwarnmelder in den Wohnungen zu sorgen, erklärt Ellen Schultz vom Deutschen Mieterbund Sachsen-Anhalt: "Entweder sie kaufen, bauen ein und können eine geringe Mieterhöhung nach Modernisierung erklären, oder – was die meisten Unternehmen gemacht haben – man mietet das an, meistens bei den großen Dienstleistungsunternehmen wie Ista oder Techem und dann entstehen natürlich Kosten für die Miete." Die Kosten habe man versucht, an die Mieterinnen und Mieter weiterzugeben.

Dagegen sei sie im Namen ihrer Mitglieder Sturm gelaufen, erklärt Schultz. Auch wenn sie keinen Vorsatz sieht, sondern eher eine unsichere Rechtslage, denn bei Zivilprozessen, gerade bei Betriebskosten, bestehe die Rechtssprechung aus vielerlei Einzelentscheidungen: "Die erste Instanz ist das Amtsgericht und dann hat das Landgericht entschieden. Das Landgericht hat dann diese Entscheidung dem BGH vorgelegt, der sich damit befasst hat und dann erst im Mai 2022 diese Entscheidung gefällt hat. Bis dahin kann man nicht von Vorsatz sprechen, sondern wirklich nur von einer unsicheren Rechtslage."

Umlage in Abrechnungen nicht erkennbar

Auch ihr sächsischer Kollege Florian Bau vom hiesigen Mieterbund kennt die Diskussion um die Mietkosten von Rauchwarnmeldern. Die große Masse der Vermieter in Sachsen lege die Mietkosten der Geräte zumindest nicht offensichtlich um, erklärt Bau.

Für Mieterinnen und Mieter sei es nicht ganz einfach, in der Abrechnung nachzuvollziehen, ob fälschlich umgelegt wurde oder nicht, denn Mietkosten wie die Notrufanlage, der Rauchwarnmelder oder der Feuerlöscher erkenne man nicht ohne Weiteres an den Betriebskosten, sagt Bau: "Da steht dann manchmal nur Wartung Rauchwarnmelder, ob da Mietkosten enthalten sind, kann man letztlich aber nur über die Belegeinsicht sicher prüfen. Da muss man sich die Rechnungen angucken und gegebenenfalls auch den zugrunde liegenden Vertrag und schauen, was für eine Leistung abgerechnet wird."

In der üblichen Betriebskostenabrechnung sei das aber nicht ersichtlich, erklärt Bau.

Anspruch auf Einsicht der Unterlagen

Dafür müsse man die nötigen Unterlagen von der Vermietung anfordern: "Wenn man sich unsicher ist oder wenn man das prüfen möchte, sollte man sich die Rechnungen und die vertragliche Grundlage zur entsprechenden Betriebskostenabrechnung angucken. Den Anspruch hat man."

Die stichprobenartige Nachfrage beim Wohnungsunternehmen Vonovia, das nach eigenen Angaben eine halbe Million Wohnungen in Deutschland unter anderem auch in Dresden und Leipzig vermietet, ergab, dass die Mietkosten für die Rauchmelder nicht umgelegt wurden. Gleiches gilt für das Kommunale Wohnungsunternehmen der Stadt Erfurt.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 26. April 2023 | 06:00 Uhr

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