Fragen und Antworten Warum nicht jeder Wahlkreisgewinner in den Bundestag einzieht

20. Februar 2025, 13:20 Uhr

Der neue Bundestag wird erstmals nach neuem Wahlrecht gewählt. Das Parlament hat nun eine feste Anzahl von 630 Abgeordneten. Damit kann nicht jeder Wahlkreisgewinner sicher sein, auch in den Bundestag einzuziehen. Fragen und Antworten zum neuen Wahlrecht.

Jens Hänisch
Bildrechte: MDR/Kirsten Nijhof

Warum zieht nicht jeder Wahlkreissieger in den Bundestag ein?

Wie viele Sitze eine Partei erhält, entscheidet allein das Ergebnis ihrer Zweitstimmen. Wahlkreiskandidaten, die über die Erststimme in den Bundestag gewählt werden, erhalten nur dann einen Sitz, wenn es genug Zweitstimmen für ihre Partei gibt.

Das heißt: Stehen einer Partei aufgrund ihres Zweitstimmen-Ergebnisses zehn Sitze im Bundestag zu, aber zwölf Kandidaten derselben Partei gewinnen ihren Wahlkreis, dann dürfen nur zehn Wahlkreiskandidaten tatsächlich in den Bundestag einziehen. Die beiden Direktkandidaten mit dem – im Vergleich aller Wahlkreiskandidaten der jeweiligen Partei – schlechtesten Wahlergebnis gehen leer aus und können damit auch nicht ihren Wahlkreis im Parlament in Berlin vertreten.

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Audio: Unser Wahlexperte Jens Hänisch erklärt, warum nach der Reform des Wahlrechts nicht jeder Wahlkreissieger automatisch auch in den Bundestag einzieht. Bildrechte: picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Gibt es noch die Direktmandate-Regel?

Entgegen der ursprünglich beschlossenen Wahlrechtsreform gibt es weiterhin eine Ausnahme für Parteien, die weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten und damit wegen der Fünf-Prozent-Hürde gar keine Sitze im Bundestag bekämen. Gewinnt eine Partei mit ihren Kandidaten drei Wahlkreise, so erhält sie dennoch Sitze im Bundestag – entsprechend dem Ergebnis ihrer Zweitstimmen. Parteiunabhängige Wahlkreiskandidaten ohne Liste kommen bei einem Wahlkreisgewinn immer in den Bundestag.

Sind weitere Änderungen am Wahlrecht geplant?

Trotz der Diskussion um die Wahlkreisgewinner hat das Bundesverfassungsgericht der Wahlrechtsreform Verfassungskonformität bestätigt. Das Gericht bewertete das Zweitstimmenergebnis ohne Überhang- und Ausgleichsmandate grundsätzlich als das deutlich bessere Abbild der politischen Kräfteverhältnisse im Land.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aber den Auftrag mitgegeben, langfristig die Fünf-Prozent-Hürde zu reformieren- Dann könnte möglicherweise auch die Grundmandatsklausel unnötig werden.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL – Das Nachrichtenradio | 23. Februar 2025 | 18:00 Uhr

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