Kfz-Zulassung Ummeldefrist für ukrainische Fahrzeuge in Mitteldeutschland verlängert
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02. April 2024, 16:32 Uhr
Viele Menschen aus der Ukraine sind mit ihrem Auto vor dem russischen Angriffskrieg geflüchtet. Bislang galt eine Ausnahmeregelung – sie konnten ihre Fahrzeuge auch ohne Ummeldung in Deutschland weiterfahren. Diese Regelung haben Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf Bitten des Bundesverkehrsministeriums verlängert.
Die mitteldeutschen Länder haben eine Ausnahmeregelung für in der Ukraine zugelassene Fahrzeuge in Deutschland verlängert. Demnach können Ukrainer ihre Fahrzeuge weiter mit der heimischen Zulassung nutzen, auch wenn sie mit den Autos schon länger als ein Jahr in Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen leben. Nach Angaben der Landesverkehrsministerien gilt die Ausnahmeregelung auf Bitten der Bundesregierung bis Ende September - eigentlich wäre sie Ende März ausgelaufen.
Mitteldeutsche Länder folgen dem Bundesverkehrsministerium
"Thüringen hat beschlossen, die bisherige Möglichkeit zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von der Zulassungspflicht bis 30. September 2024 beizubehalten", teilte eine Sprecherin von Thüringens Infrastrukturministerin Susanna Karawanskij MDR AKTUELL auf Anfrage mit. Auch Sachsen-Anhalt folge dem Vorschlag des Bundesverkehrsministeriums, sagte ein Sprecher von Infrastrukturministerin Lydia Hüskens. Zuvor hatte bereits das sächsische Verkehrsministerium mitgeteilt, die Ausnahmeregelung verlängert zu haben.
Eigentlich müssen Fahrzeuge nach spätestens einem Jahr in Deutschland umgemeldet werden. Bund und Länder hatten sich aber auf Ausnahmen geeinigt, wenn ein Mensch als Flüchtling anerkannt ist, nicht dauerhaft in Deutschland bleiben will und sein Auto ausreichend versichert und geprüft ist. Die Fahrzeughalter müssen sich aber zusätzlich selbst um eine Verlängerung der Haftpflichtversicherung kümmern, weist das Bundesverkehrsministerium hin. Der ukrainische Führerschein wird solange in Deutschland anerkannt, wie der Schutzstatus für ukrainische Bürger gilt. Momentan besteht dieser bis zum 4. März 2025.
Grund für Fristverlängerung: Frage der Kennzeichen
Ein Grund für die Fristverlängerung ist laut Thüringer Ministerium die Frage der Kennzeichen. Mit der deutschen Zulassung wird auch ein Kennzeichenschild zugeteilt, welches am Fahrzeug anzubringen ist. Ob ukrainische Kennzeichen auch noch am Fahrzeug bleiben dürfen, werde aktuell zwischen Bundesverkehrsministerium und ukrainischer Botschaft geklärt. Für die Einziehung der ukrainischen Kennzeichen bestehe derzeit keine Rechtsgrundlage.
In Sachsen wurde einer Mitteilung zufolge bislang eine hohe dreistellige Anzahl an befristeten Ausnahmen von der Pflicht zur Umschreibung oder Zulassung in Deutschland erteilt.
MDR, dpa (mze, kar)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 29. März 2024 | 08:00 Uhr