Fahrzeug mit ukrainischem Kennzeichen.
Viele Ukrainer sind mit ihren Autos vor dem Krieg geflüchtet. Bildrechte: IMAGO / Christian Ohde

Der Redakteur | 13.06.2023 Wie sind ukrainische Fahrzeuge in Deutschland versichert?

13. Juni 2023, 17:42 Uhr

Wie sind ukrainische Fahrzeuge in Deutschland versichert, welche Veränderungen gibt es hier beim Versicherungsschutz und wer kontrolliert das? Das ist der aktuelle Stand.

Die Schäden durch Unfälle mit Fahrzeugen, die im Ausland zugelassen sind, wickelt das Deutsche Büro Grüne Karte ab. Das geht auch online. In dieser Hinsicht hat sich für deutsche Verkehrsteilnehmer seit dem Redakteursthema vom 8. November 2022 nichts geändert.

Der Verein holt sich dann das Geld vom Unfallgegner zurück oder auch nicht. Damit hat der Geschädigte aber nichts mehr zu tun. Das Büro tritt praktisch an die Stelle der ausländischen Versicherung. Vorteil: Man muss sich nicht in fremden Sprachen und mit ausländischen Versicherungen herumärgern. Besteht kein Versicherungsschutz - und da ist es egal, ob es sich um ein ausländisches oder deutsches Kfz handelt - dann ist die Verkehrsopferhilfe (VOH) zuständig.

Ein Pkw fährt auf einen SUV auf.
Schnell ist es passiert: Ein Auffahrunfall. Nun steht viel Bürokratie an. Bildrechte: imago/Ralph Peters

Grüne Karte und VOH sitzen unter einem Dach und werden von den deutschen Versicherern getragen - nicht als freiwillige Leistung, sondern auf gesetzlicher Basis. Das bedeutet: Niemand muss sich Sorgen machen, auf seinem Schaden sitzen zu bleiben, wenn der Unfallgegner ungenügend oder gar nicht versichert ist. Außerdem ist das Problem ukrainischer Fahrzeuge deutlich kleiner als die Aufregung in den sozialen Netzwerken.

Der Anteil ukrainischer Fahrzeuge an der Gesamtstatistik der Unfälle in Deutschland ist verschwindend gering, nach wie vor.

Sandra Schwarz, Deutsches Büro Grüne Karte e.V.

Was hat sich für ukrainische Fahrzeuge geändert?

Das Grüne-Karte System wickelt europaweit die Versicherungsfälle zwischen den Staaten ab. Wer kurzzeitig in Deutschland unterwegs ist, braucht sich wegen dieses Grüne-Karte-Systems keine Sorgen zu machen. Jedoch gilt für jeden, der hier unterwegs ist, Versicherungspflicht bei der Kfz-Haftpflicht. Das heißt: Wer keinen Versicherungsschutz nachweisen kann, macht sich strafbar.

In den ersten drei Monaten des russischen Krieges gegen die Ukraine haben die deutschen Versicherer einfach die Schäden beglichen. Es galt eine unbürokratisch-humane Regelung, weil die Flüchtlinge gewiss andere Sorgen hatten, als ihre Grüne Karte mitzuführen. Seit einem Jahr gelten die normalen Regeln: Entweder haben die Ukrainer eine Grüne Karte ihres Versicherers oder eine Grenzversicherung abgeschlossen. Das kann man bei der Einreise in Deutschland oder einem anderen EU-Staat erledigen und erhält einen entsprechenden Versicherungsnachweis.

Wir haben keine Anzeichen dafür, dass der ukrainische Versicherungsmarkt nicht mehr ordentlich arbeiten kann.

Sandra Schwarz, Deutsches Büro Grüne Karte e.V.

Das Problem ist aber, dass man nach ca. einem Jahr davon ausgehen kann, dass jemand nicht mehr nur vorübergehend in Deutschland ist. Deswegen galt schon immer: Nach einem Jahr Daueraufenthalt muss ein Fahrzeug in Deutschland zugelassen und versichert werden. Diese Frist wurde gerade für ukrainische Fahrzeuge verlängert.

Das war etwas komplexer, als man vermuten könnte. Zuständig für den Vollzug straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sind nämlich die Länder. Sie dürfen auch Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) genehmigen. Die Länder-Verkehrsminister und das Bundesverkehrsministerium hätten sich nun auf eine einheitliche Regelung verständigt, teilte das BMDV auf Anfrage von MDR THÜRINGEN mit:

Die Besitzer eines in der Ukraine zugelassenen Fahrzeuges, der als anerkannter Flüchtling gilt und über Zulassungspapiere verfügt, die zum internationalen Verkehr berechtigen, kann einen Antrag auf befristete Weiternutzung des ukrainischen Kennzeichens stellen. Der Antrag ist bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu stellen. Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigung sind:

  • eine bestehende Versicherung für das Fahrzeug,
  • die Bescheinigung über eine positiv abgeschlossene Sicherheitsuntersuchung des Kfz
  • die Erklärung, dass für das Fahrzeug kein regelmäßiger Standort in Deutschland begründet wird.


Die Ausnahmegenehmigung wird bis maximal zum 31. März 2024 und nur für die Dauer der Gültigkeit der der Grenzversicherung erteilt.

Quelle: MDR THÜRINGEN

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Ramm am Nachmittag | 13. Juni 2023 | 16:40 Uhr

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