DDR-Unrecht Mehr Anträge auf SED-Opferrente in Thüringen
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23. Januar 2025, 11:26 Uhr
In Thüringen sind im vergangenen Jahr 495 Anträge auf SED-Opferrente gestellt worden. Die Bundesregierung will noch vor der Bundestagswahl im Februar eine Gesetzänderung verabschieden und die Opferrente für politisch Verfolgte in der ehemaligen DDR erhöhen.
In Thüringen sind im vergangenen Jahr 495 Anträge auf SED-Opferrente gestellt worden. Das waren 110 mehr als 2023, wie das Thüringer Landesverwaltungsamt der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mitteilte. Für die Opferrente von politisch Verfolgten in der DDR gab Thüringen im vergangenen Jahr rund 16,4 Millionen Euro aus. Hinzu kamen etwa 1,8 Millionen Euro, die einmalig als Haftentschädigungen gezahlt wurden.
Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz
Seit 2007 ist der Rentenanspruch für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR per Gesetz geregelt. Nach §17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG) haben Menschen, die in der DDR aus politischen Gründen mindestens drei Monate inhaftiert waren, unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Opferrente. Bei einer Gesetzänderung im November 2019 wurde die Voraussetzung der Haft-Mindestdauer von 180 Tagen auf 90 Tage verkürzt und die Höhe der Rente auf monatlich 330 Euro erhöht.
Quelle: Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur/Bundesjustizministerium
Der Thüringer Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Peter Wurschi, rechnet auch künftig mit einer Zunahme von Anträgen auf Rehabilitierung und Wiedergutmachung von SED-Unrecht.
Grund hierfür sei, dass seit einer Gesetzesnovelle im Jahr 2019 auch ehemalige DDR-Heimkinder und Insassen von Jugendwerkhöfen unter bestimmten Voraussetzungen Opferrente beziehen könnten. Die in Thüringen rund 5.000 Betroffenen würden angeschrieben und auf dem Weg zur Rehabilitierung begleitet, sagte Wurschi.
Soziale Lage von SED-Opfern oft noch angespannt
Nach Angaben des Landesbeauftragten bekommen gegenwärtig rund 4.000 Menschen im Freistaat DDR-Opferrente. Die soziale Lage von SED-Opfern habe sich zwar in den vergangenen zehn Jahren verbessert, sei aber nach wie vor oft angespannt.
Die vom Bund angestrebte Gesetzesreform wird laut Wurschi deutliche Verbesserungen für die Betroffenen bringen. Die Vorschläge der Landesbeauftragten seien darin berücksichtigt worden.
Gesetzreform noch vor Bundestagswahl - Opferrente soll erhöht werden
Abgeordnete von SPD, Union, Grünen und FDP hatten sich auf letzte Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf für eine bessere finanzielle Unterstützung von SED-Opfern geeinigt. Die Reform soll in der kommenden Woche das Parlament passieren.
Demnach soll die Opferrente für frühere DDR-Häftlinge und beruflich Verfolgte künftig einmal im Jahr automatisch angehoben werden. Gleichzeitig wird sie nicht mehr an die Bedürftigkeit der Empfänger gekoppelt.
Zudem wird die monatliche Unterstützung kurzfristig von derzeit 330 auf dann 400 Euro steigen. Außerdem soll die Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden vereinfacht werden. Die SED-Opferrente war letztmalig 2019 erhöht worden.
MDR (fno/dpa)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Nachrichten | 21. Januar 2025 | 19:30 Uhr