Grundgesetz
Dafür, dass der Begriff "Rasse" im Grundgesetz steht, gibt es Kritik. Bildrechte: imago images/U. J. Alexander

Medienbericht Ampel will Begriff "Rasse" doch im Grundgesetz lassen

09. Februar 2024, 14:57 Uhr

Die Ampel-Koalition will den Begriff "Rasse" nun doch nicht aus dem Grundgesetz streichen. Es gab juristische Bedenken, welches Wort den gleichen Schutz garantieren könnte. Auch der Zentralrat der Juden und die CDU haben sich gegen die Streichung ausgesprochen.

Die Ampel will das Vorhaben, den Begriff "Rasse" aus dem Grundgesetz zu streichen, nicht weiterverfolgen. Darauf hätten sich die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP verständigt, berichtete die Düsseldorfer "Rheinische Post" am Freitag unter Berufung auf Koalitionskreise. Im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, das Wort aus Artikel 3 des Grundgesetzes zu entfernen.

In Artikel 3 des Grundgesetzes steht derzeit: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Das Diskriminierungsverbot entstand vor dem Hintergrund des Nationalsozialismus und sollte gerade rassistische Diskriminierung verhindern.

Kritiker bemängeln aber, dass die Verfassung mit der bisherigen Formulierung auch die Vorstellung transportiert, dass es tatsächlich menschliche Rassen gebe.

Zustimmung vom Zentralrat der Juden und der CDU

Die Union begrüßte am Freitag die Entscheidung der Koalition. Der Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ansgar Heveling (CDU), sagte der "Rheinischen Post": "Es ist gut, dass bei der Ampel die Vernunft gesiegt hat. Für zwanghafte Symbolpolitik mit unabsehbaren juristischen Folgen ist unser Grundgesetz zu schade."

Der Präsident des Zentralrates der Juden, Josef Schuster, hatte sich im Vorjahr gegen eine Streichung des Begriffes ausgesprochen. Dieser erinnere an die deutsche Geschichte, vor allem "an die Verfolgung und Ermordung von Millionen Menschen, in erster Linie Jüdinnen und Juden; an die Schrecken der Schoa", schrieb er in einem Gastbeitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung". Streiche man diese Erinnerung aus der Verfassung, "werden wir sie irgendwann auch aus unserem Gedächtnis streichen."

Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, Dirk Wiese, sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Mütter und Väter des Grundgesetzes hätten diesen Passus damals als klares Zeichen gegen die Rassenideologie der Nationalsozialisten formuliert. "Sprachlich muss er im Lichte seiner Zeit gesehen werden und würde heute sicher anders formuliert werden", fügte er hinzu. Dennoch gehe von ihm eine klare Schutzfunktion aus, die bei jeder neuen Formulierung bedacht werden müsse.

Juristische Bedenken durch Änderung

Laut der Zeitung ist einer der Gründe für die Aufgabe des Vorhabens auch eine zu komplizierte juristische Umsetzung der Streichung. Es gebe erhebliche Bedenken, welches Wort das gleiche Schutzniveau garantiere.

Der saarländische Landtag hatte am Mittwoch beschlossen, den Begriff "Rasse" bei der Aufzählung von möglichen Gründen für Diskriminierung aus der Landesverfassung zu streichen. Künftig heißt es dort in Artikel 12 stattdessen, dass niemand "aufgrund rassistischer Zuschreibungen" benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Auch in der Landesverfassung Thüringens ist der Begriff "Rasse" nicht zu finden. Aus der Verfassung Brandenburgs wurde er 2013 entfernt.

AFP/dpa(jst)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 09. Februar 2024 | 08:30 Uhr

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