Bundesverfassungsgericht Auslieferung von Maja T. an Ungarn war unzulässig
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06. Februar 2025, 14:41 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht hat die Auslieferung der non-binären, mutmaßlich linksextremen Maja T. nach Ungarn für unrechtmäßig erklärt. Gemeinsam mit anderen mutmaßlichen Linksextremisten soll die aus Jena stammende Person einen Angriff auf Sympathisanten der rechtsextremen Szene in Budapest verübt haben. Ob Deutschland nun die Rücküberstellung beantragt, blieb zunächst unklar.
Die Auslieferung der mutmaßlich linksextremen, non-binären Person Maja T. im Sommer 2024 an Ungarn war einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zufolge unzulässig. "Mit dem heute veröffentlichten Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts der Verfassungsbeschwerde einer sich als non-binär identifizierenden Person mit deutscher Staatsangehörigkeit gegen ihre bereits erfolgte Auslieferung nach Ungarn stattgegeben", teilte das Gericht am Donnerstag mit. Ob Deutschland nun die Rücküberstellung beantragt, blieb zunächst unklar.
Kritik an Berliner Kammergericht
Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts hätte die Auslieferung nicht stattfinden dürfen. Die Richter verwiesen auf das Verbot unmenschlicher Behandlung nach der EU-Grundrechtecharta. Das zuständige Berliner Kammergericht habe aktuelle Informationen zu Überbelegung und Haftbedingungen in ungarischen Gefängnissen nicht ausreichend geprüft.
Der Anwalt von Maja T., die aus Jena stammt, teilte MDR AKTUELL schriftlich mit, das Urteil sei juristisch "ein großer Erfolg, auch wenn die Entscheidung tragischerweise Maja nicht ohne Weiteres aus der Isolationszelle führen wird". Man hoffe nun auf Hafterleichterung durch einen Hausarrest. "Der Beschluss hat eine starke Signalwirkung auf die Parallelverfahren von weiteren Beschuldigten im Budapest-Komplex, die aktuell von Auslieferung nach Ungarn bedroht sind."
Angriff auf Rechtsextreme in Budapest
Maja T. wird vorgeworfen gemeinsam mit anderen mutmaßlichen Linksextremisten Sympathisanten der rechtsextremen Szene in Budapest angegriffen und verletzt haben. Das Berliner Kammergericht erklärte am 27. Juni 2024 eine mögliche Auslieferung nach Ungarn für rechtmäßig. Trotz einer anhängigen Verfassungsbeschwerde fand die Übergabe an die ungarischen Behörden in der folgenden Nacht statt. Begleitet wurde die Auslieferung durch Beamte des sächsischen LKA. Maja T. hatte in Dresden im Gefängnis gesessen. Aufgrund der Haftbedingungen in Ungarn entzündete sich in Folge der Auslieferung Kritik an der Entscheidung.
MDR/afp/reuters(mbe)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 06. Februar 2025 | 14:05 Uhr