Bund und Länder einigen sich Lauterbach nennt Krankenhausreform "eine Revolution"
Hauptinhalt
10. Juli 2023, 22:36 Uhr
Bund und Länder haben sich auf eine Krankenhausreform geeinigt. Die Fallpauschale soll wegfallen. Die Existenz kleiner Kliniken auf dem Land wird durch eine "Vorhaltepauschale" gesichert. Bis auf zwei Bundesländer schlossen sich alle dem Reformplan an. Gesundheitsminister Karl Lauterbach sprach von einer "Revolution".
Bund und Länder haben sich auf Eckpunkte für die Krankenhausreform geeinigt. Die Einigung ist bei einem Treffen der Länderminister mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erzielt worden. Die Reform soll die Finanzierung der Krankenhäuser neu regeln und durch eine stärkere medizinische Spezialisierung die Qualität der Behandlung erhöhen. Das geplante Gesetz soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Fallpauschale wird abgeschafft
Die Pläne sehen im Kern vor, das Vergütungssystem mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern, um Krankenhäuser von finanziellem Druck zu immer mehr Fällen zu lösen. Die Fallpauschale wird abgeschafft, stattdessen sollen Krankenhäuser einen großen Anteil der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen. Lauterbach nennt das Prinzip "Vorhaltepauschale".
Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen der Kliniken sein - also etwa "Kardiologie" statt grober Bezeichnungen wie "innere Medizin". Die Leistungsgruppen sollen einheitliche Qualitätsvorgaben etwa bei der Ausstattung, bei Personal und Behandlungserfahrungen absichern.
Bund will Daten zur Behandlungsqualität veröffentlichen
Auch sollen sich die Kliniken stärker spezialisieren und verschiedene "Level" von Krankenhäusern deutlich machen, ob eine Klinik vor allem für die medizinische Grundversorgung verantwortlich ist oder auch komplizierte Behandlungen übernimmt. Damit werde eine Qualitätsverbesserung erreicht, sagte Lauterbach. Die Vorhaltepauschalen würden nur an die Kliniken gezahlt, die für diese Leistungen auch die entsprechenden Qualitätskriterien erfüllten.
Der Bund pochte zudem darauf, Daten zur Behandlungsqualität aller Kliniken zu veröffentlichen. Transparent machen will Lauterbach die Verteilung der Leistungsgruppen auf die Häuser und eine Einteilung in Level.
Nach diesen drei Leveln sollen Krankenhäuser aufgeteilt werden
Level 1 stellt die medizinische und pflegerische Basisversorgung dar. Dazu gehören zum Beispiel chirurgische Eingriffe wie Blinddarmoperationen oder Notfälle wie gebrochene Beine. Sie sollen eine flächendeckende wohnortnahe Versorgung sicherstellen. Diese Einrichtungen können auch von qualifizierten Pflegefachleuten geführt werden.
Level 2 umfasst weitere Leistungen, beispielsweise eine Notfall-Schlaganfall-Station oder auch die Behandlung onkologischer Erkrankungen, ohne allerdings als zertifiziertes Krebszentrum zu gelten. Voraussetzung für die Behandlung ist in jedem Fall die personelle und technische Ausstattung dafür.
Level 3 sind die Maximalversoger unter den Krankenhäusern. So etwas ist dann eigentlich nur noch als Universitätsklinik denkbar.
Über eine stärker steuernde Funktion dieser sogenannten Level gab es vor dem Treffen Streit. Hintergrund sind auch Sorgen der Länder, dass dies für manche Kliniken "rufschädigend wirken" könne. Gemeint sind mit Leveln Einordnungen des Netzes in Stufen - von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken.
Laut Lauterbach sind die geplanten Pauschalen für das Vorhalten von Leistungen die einzige Möglichkeit, kleine Kliniken auf dem Land am Netz zu halten. Eine Überversorgung gebe es eher in Städten. Er strebt an, über den Sommer mit Beteiligung der Länder einen Gesetzentwurf zu erarbeiten.
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 10. Juli 2023 | 19:30 Uhr