CO2-Emissionen Bundeskabinett beschließt Änderungen am Klimaschutzgesetz
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21. Juni 2023, 15:21 Uhr
Das Bundeskabinett hat die Reform des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Es verschafft den einzelnen Ministern mehr Flexibilität beim Bewerten der Klimaschutzziele. Umweltschützer sprechen von einer Aufweichung.
- Beim CO2-Ausstoß sollen Emissionsvorgaben künftig verrechnet werden können
- Verkehrsminister Volker Wissing begrüßt die geplante Neuregelung
- Umweltschützer üben dagegen heftige Kritik
- Vizekanzler Robert Habeck verweist auf das ebenfalls auf den Weg gebrachte Straßenverkehrsgesetz
Das Bundeskabinett hat grundlegende Änderungen am Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht. Die Ministerrunde billigte am Mittwoch den von Wirtschaftsminister Robert Habeck vorgelegten Entwurf einer Gesetzesnovelle.
Danach soll die strengen jährlichen Sektorvorgaben für die Bereiche Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft abgeschafft werden. Stattdessen sollen Prognosen für das Erreichen der Klimaziele insgesamt in den Vordergrund rücken.
Zielverfehlungen in einem Bereich sollen künftig mit Fortschritten in anderen Sektoren verrechnet werden können. Auch kann laut dem Entwurf das Einhalten der Sektorziele nicht mehr eingeklagt werden. Ebenso entfällt die Pflicht für betroffene Ministerien, bei Zielverfehlungen Sofortprogramme für mehr Klimaschutz vorzulegen. Auch beim Verfehlen der Emissionsziele insgesamt ist ein Gegensteuern künftig nur noch alle zwei Jahre vorgeschrieben.
An den Klimazielen selbst soll sich durch die Neuregelung nichts ändern. Weiterhin sollen bis 2030 die Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 um 65 Prozent sinken und bis 2045 Treibhausgasneutralität erreicht sein. Zurzeit beträgt die Minderung laut Umweltbundesamt rund 41 Prozent.
Vor allem Verkehrsministerium profitiert von Neuregelung
Von der im Koalitionsvertrag verabredeten und im März in einem Koalitionsausschuss bekräftigten Neuregelung würde derzeit vor allem das Verkehrsministerium profitieren.
Bundesverkehrsminister Volker Wissing sagte, das bisherige Gesetz sei "schlecht" für die Bürgerinnen und Bürger gewesen. Im ARD-"Morgenmagazin" wies der FDP-Politiker darauf hin, dass im vergangenen Jahr die Klimaschutzziele insgesamt erreicht worden seien, im Verkehrssektor aber nicht. Nach der bisherigen Gesetzeslage müsste es verschärfte Einschränkungen geben - dies würde aber "keinen Sinn" machen. Bürgerinnen und Bürger würden in ihrer Mobilität nicht eingeschränkt werden wollen. Zudem sei auch im Verkehr viel für den Klimaschutz auf den Weg gebracht worden, sagte Wissing und verwies auf das Deutschlandticket, Investitionen in Schiene und Bahn sowie "einen Hochlauf der "Elektromobilität".
Neben dem Verkehr hatte zuletzt auch der Gebäudesektor die CO2-Ziele verfehlt. Bauministerium und Wirtschaftsministerium hatten deshalb einen gemeinsamen Maßnahmenplan vorgelegt. Wissing präsentierte zwar ebenfalls ein Sofortprogramm. Dieses wurde vom Expertenrat für Klimafragen aber als völlig unzureichend zurückgewiesen. Seither legte Wissing keine neuen Pläne vor.
Klimaschützer üben Kritik
Klimaschützer kritisieren die geplante Neuregelung. Die Politische Geschäftsleiterin der Klima-Allianz Deutschland, Stefanie Langkamp, sagte: "Mit dem Streichen der verbindlichen Sektorziele kauft die FDP ihren Verkehrsminister davon frei, seinen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten - auf Kosten kommender Generationen und all jener, die schon heute unter der Klimakrise leiden." Bevor das neue Klimaschutz in Kraft treten kann, muss es noch im Bundestag beschlossen werden.
Kabinett beschließt Recht auf Sonderspuren und mehr Tempo-30-Zonen
Vizekanzler Robert Habeck lobte hingegen den Gesetzentwurf. Damit werde Klimaschutzlücke der Vorgängerregierung um bis zu 80 Prozent geschlossen, erklärte der Wirtschaftsminister. Dass nicht mehr jedes Ressort einzeln sein Klimaschutzziel verantworten muss, bewertet der Grünen-Politiker ebenfalls positiv. Das stärke die Gesamtverantwortung der Bundesregierung für den Klimaschutz. Habeck erklärte, der Verkehrssektor bleibe ohne Frage das schwierigste Feld. Wissing habe mit seiner Novelle des Straßenverkehrsgesetzes aber einen guten Schritt getan.
Das Kabinett hat am Mittwoch der Vorlage Wissings zugestimmt. Der Minister sagte, künftig könnten Behörden auf Sonderspuren einrichten, die von elektrisch oder mit Wasserstoff betriebenen Fahrzeugen genutzt werden dürfen. Auch Autos, die mit mehreren Personen besetzt sind, könnten freigegeben werden.
Zudem sollen Kommunen leichter neue Busspuren oder Tempo-30-Zonen einrichten, etwa an Spielplätzen, Schulwegen und Fußgängerüberwegen. Wissing betonte aber erneut, ein flächendeckendes Tempo 30 in Städten werde es nicht geben. Die Leichtigkeit des Verkehrs könnte durch Geschwindigkeitsbegrenzungen eingeschränkt werden. Es müsse sichergestellt werden, dass der Verkehr fließe und Waren in Geschäften ankämen.
AFP, DPA, epd (dko)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 21. Juni 2023 | 13:00 Uhr
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