Urteil Bundesverwaltungsgericht: Anwohner können gegen Gehweg-Parker vorgehen
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07. Juni 2024, 10:47 Uhr
Kommunen müssen gegen regelwidriges Parken auf Gehwegen vorgehen, wenn für Fußgänger zu wenig Platz bleibt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Kommunen wurde jedoch ein Ermessensspielraum eingeräumt. Der Städte- und Gemeindebund begrüßt das Urteil.
- Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden: Kommunen müssen Maßnahmen gegen Gehweg-Parker ergreifen.
- Der Städte- und Gemeindebund begrüßt das Urteil am Bundesverwaltungsgericht.
- Die Richter gewähren den Kommunen einen Ermessensspielraum.
Kommunen müssen gegen das regelwidrige Parken auf Gehwegen vorgehen, wenn für Fußgänger zu wenig Platz bleibt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Geklagt hatten fünf Hauseigentümer aus Bremen. Sie hatten gefordert, dass die Stadt Maßnahmen gegen Falschparker ergreift, etwa durch das Anbringen von Verbotsschildern. Das wies die Stadt Bremen mit Verweis auf die Straßenverkehrsordnung zurück.
Vorgehen unter bestimmten Umständen
Die Bundesverwaltungsrichter in Leipzig sahen das anders. Ihrem Urteil zufolge können Anwohner unter bestimmten Umständen bei Straßenverkehrsbehörden gegen Autos vorgehen, die Gehwege zuparken. Voraussetzung ist allerdings, dass die Gehwegnutzung erheblich eingeschränkt ist. Der Anspruch der Anwohner ist zudem räumlich begrenzt. Konkret ging es im verhandelten Fall auch um das sogenannte aufgesetzte Parken mit zwei Rädern auf Gehwegen.
Der Städte- und Gemeindebund hat das Urteil am Bundesverwaltungsgericht begrüßt. Der Verkehrsexperte Timm Fuchs sagte MDR AKTUELL, so könnten nun Anwohner von den Ordnungsbehörden verlangen, dass Halteverbote durchgesetzt werden, wenn der Gehweg zugeparkt ist. Die Entscheidung gebe Straßenbehörden und Ordnungsämtern aber auch Anwohnern Rechtssicherheit. Fuchs forderte aber auch Alternativen, um den Parkdruck in Innenstädten zu verringern. Dies könne durch die Verbesserung des Nahverkehrs und dem Ausbau von Radwegen erreicht werden.
Ermessensspielraum für Kommunen
Die Leipziger Richter billigten in ihrem Urteil der Stadt Bremen einen sogenannten Ermessensspielraum zu. Da das Parken auf Gehwegen in ganz Bremen verbreitet sei, könne die Stadt zunächst in den am stärksten belasteten Quartieren vorgehen, hieß es in dem Urteil (Aktenzeichen: BVerwG 3 C 5.23). Über das sogenannte aufgesetzte Parken wird in Bremen schon länger gestritten. Ohne Erlaubnis ist dies eigentlich verboten. In vielen Städten wie Bremen ist das aufgesetzte Parken jedoch verbreitet und Behörden dulden es.
Wie der Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Henning J. Bahr, der Deutschen Presse-Agentur sagte, haben die Kläger "auf jeden Fall" gewonnen. Die Stadt Bremen werde verpflichtet, tätig zu werden. Die Kläger hätten allerdings nicht erreicht, dass sich die Stadt direkt um ihre Straßen kümmern müsse. Die Kommune könne mit einem Konzept am stärksten betroffene Straßen priorisieren.
MDR/dpa (dni)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 07. Juni 2024 | 07:49 Uhr