Einzelhaftraum in der Justizvollzugsanstalt Dueppel in Berlin Zehlendorf 4 min
Audio: Die Union fordert, dass die Mindestdauer von 15 Jahren bei "lebenslanger" Haft heraufgesetzt wird. Bildrechte: picture alliance / photothek | Thomas Trutschel

Justiz Debatte um längere Mindestdauer für lebenslange Haft

14. Januar 2025, 09:04 Uhr

Straftäter, die eine lebenslange Haftstrafe erhalten haben, können unter Umständen nach 15 Jahren eine Entlassung auf Bewährung beantragen. Manchen ist das zu früh, in der Union gibt es Forderungen nach einer längeren Mindestdauer. In der SPD ist man dagegen und auch auch in der Justiz gibt es Skepsis.

Christian Erll
Bildrechte: Marcus Heim

Lebenslänglich bedeutet für Strafgefangene in deutschen Gefängnissen fast nie das ganze restliche Leben. Denn Verurteilte müssen zumindest die Möglichkeit haben, irgendwann wieder in Freiheit zu gelangen. Das gebiete die Menschenwürde, sagt Christian Löffler, Vorsitzender des Bundes der Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt: "Die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe, die grundsätzlich lebenslang bedeutet und eine vorzeitige Entlassung generell ausschließt, wäre in jedem Fall nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig."

Laut Strafgesetzbuch können lebenslang Verurteilte deshalb nach 15 Jahren Haft beantragen, auf Bewährung entlassen zu werden. Und genau das nehme die Bevölkerung bei besonders schweren Straftaten als zu lasch wahr, sagt Carsten Müller, Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss.

Union will über längere Haftdauer diskutieren

Deshalb möchte die Union die Mindesthaftdauer zumindest zur Diskussion stellen. Müller sagt: "Ich halte das auch für richtig, weil der Gesetzgebungsprozess und [die] Gesetzgebung ja ein kontinuierlicher Vorgang [sind] und man immer die Richtigkeit der entsprechenden Regelungen überprüfen muss. Und auch in diesem Zusammenhang finde ich das durchaus vertretbar, ohne gleich zu sagen, das ist der einzige Weg. Wir müssen uns allerdings darüber unterhalten, eben auch damit Strafrecht und die damit einhergehenden Strafandrohungen in der Gesellschaft akzeptiert werden."

Konkrete Zahlen, welche Mindestverbüßungsdauer angemessener wäre, will Müller nicht nennen -- eine gestiegene Lebenserwartung der Menschen und auch die Abschreckungswirkung könnten aber für eine Verlängerung sprechen, sagt er.

SPD nennt CDU-Vorschlag unausgegoren

Johannes Fechner, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, hält die Vorschläge der Union für unausgegoren. Einen Abschreckungseffekt habe eine längere Mindesthaftdauer bei schweren Straftaten jedenfalls nicht, sagt er: "Wir haben bei dem schrecklichen Anschlag in New Orleans in den USA – wo es viel längere Haftstrafen gibt bei lebenslang, wo 'lebenslang' in der Regel auch 'lebenslang' bedeutet – gesehen, dass das keine Abschreckungswirkung hat."

nach dem Anschlag in New Orleans 6 min
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Fechner sagt, es gebe viel effektivere Möglichkeiten, etwa mehr Personal für die Justiz oder die Polizei, um die Kriminalität zu bekämpfen.

Richter: Längere Mindesthaftdauer würde in Praxis wenig ändern

Auch in der Praxis des Strafvollzugs würde sich durch eine längere Mindestverbüßungsdauer nur wenig ändern, sagt Fechner. Was Christian Löffler vom Richterbund Sachsen-Anhalt bestätigt. Denn die Umwandlung in eine Bewährungsstrafe nach 15 Jahren sei für lebenslang Verurteilte kein Automatismus: "Neben der Mindeststrafe müssen auch noch andere gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Die besonders schwere Schuld darf dem nicht entgegenstehen, und es muss auch eine positive Sozialprognose bestehen. Das heißt, es muss klar sein, dass der Verurteilte in Zukunft keine weiteren Straftaten mehr begehen wird."

Im Mittel hatten diejenigen, die lebenslang verurteilt waren und im Jahr 2023 freikamen, 19,3 Jahre eingesessen. Für wirklich gefährliche Menschen, so Löffler, bedeute 'lebenslang' auch heute schon tatsächlich 'lebenslang'.

Und auch für Häftlinge mit kürzeren Freiheitsstrafen kann es die anschließende Sicherungsverwahrung geben, wenn von Ihnen nach Ansicht des Gerichts auch nach der abgesessenen Strafe noch eine Gefahr ausgeht.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 13. Januar 2025 | 06:17 Uhr

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