Ein Flugzeug fliegt über einen Stacheldrahtzaun
Die EU-Asylreform sieht vor, dass über Asylanträge von Menschen mit geringer Bleibeperspektive künftig bereits an der EU-Außengrenze entschieden wird. Bildrechte: picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer

Gemeinsames Asylsystem Bundesregierung treibt Umsetzung von neuem EU-Asylrecht voran

06. November 2024, 16:28 Uhr

Die Bundesregierung hat Regelungen zum Umsetzen der EU-Asylreform auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin entsprechende Gesetzentwürfe von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Die EU-Asylreform sieht vor, dass über Asylanträge von Menschen mit geringer Bleibeperspektive künftig bereits an der EU-Außengrenze entschieden wird. In Deutschland muss das im Wesentlichen für Verfahren an Flughäfen umgesetzt werden.

Die Bundesregierung treibt die Umsetzung des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) voran. Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin zwei Gesetzentwürfe, in denen es um schärfere Regeln zu Einreisen und die Erleichterung von Abschiebungen geht. Zudem wird die Übernahme von bereits in anderen EU-Staaten anerkannten Asylbewerberinnen und -bewerbern im Rahmen des geplanten europäischen Solidaritätsmechanismus vereinfacht.

Noch vor der EU-rechtlichen Umsetzungsfrist Mitte 2026 will Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die GEAS-Regelung für die sogenannten Außengrenzverfahren an deutschen Flughäfen zur Anwendung bringen. Für die Außengrenzverfahren, die Deutschland nur an Seehäfen und internationalen Flughäfen betreffen, ist wegen der notwendigen Unterbringungskapazitäten allerdings eine Abstimmung zwischen dem Bund und den Ländern notwendig. 

Schnellere Ausweisung bei Gefahr für Sicherheit und Ordnung

Festgelegt wurde in den nun beschlossenen Gesetzentwürfen den Angaben zufolge außerdem, dass in Fällen, in denen Deutschland beabsichtigt, Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge aus einem anderen europäischen Staat aufzunehmen, durch persönliche Anhörungen sichergestellt wird, dass Menschen, die eine Sicherheitsgefahr darstellen, erkannt und nicht übernommen werden. Bei Gefahren für Sicherheit und Ordnung soll es zudem keine Ausreisefrist geben, "sondern die schnellstmögliche Ausweisung und Rückführung erfolgen".

Enthalten sind auch Regeln zu Fällen, wo die GEAS-Bestimmungen die Möglichkeit einer Inhaftierung vorsehen. Dies soll auch in Deutschland gelten, allerdings unter dem Vorbehalt einer richterlichen Anordnung. Bei Abschiebeandrohungen soll den Betroffenen eine Frist zur freiwilligen Ausreise gesetzt werden. Bei Gefahren für Sicherheit und Ordnung soll die Ausweisung aber auch sofort erfolgen können.

Faeser: Wichtiges Signal an Europa

Bei Übernahmen von Asylberechtigten im Rahmen des Solidaritätsmechanismus soll der im abgebenden EU-Land geltende Schutzstatus in Deutschland übernommen werden. Persönliche Anhörungen sowie Datenbankabfragen sollen dabei gewährleisten, dass die aufzunehmenden Menschen in Deutschland keine Sicherheitsgefahr darstellen. Die GEAs-Reform sieht vor, dass die damit verbundenen EU-Vorschriften bis Mitte 2026 durch die Überführung in nationales Recht umgesetzt werden. Die Bundesregierung will dies aber teilweise vorziehen. "Damit setzen wir auch ein wichtiges Signal in Europa, dass Deutschland das neue Recht schnell und umfassend umsetzt", erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD).

Faeser betonte auch grundsätzlich erneut die Bedeutung, die aus ihrer Sicht die GEAs-Reform hat. "Damit werden endlich die Außengrenzen der EU umfassend geschützt und Ankommende verlässlich kontrolliert und registriert", erklärte die Ministerin. "Asylverfahren für Menschen mit geringer Aussicht auf Schutz werden dann schon an den EU-Außengrenzen geführt." Zudem werde "die Verantwortung für Geflüchtete in Europa fairer verteilt".

Afp,dpa (nvm)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 30. Oktober 2024 | 10:00 Uhr

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