Kabinett beschließt Verordnung Beitragsbemessungsgrenzen steigen 2025 deutlich
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06. November 2024, 18:00 Uhr
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung wird zum 1. Januar deutlich angehoben. Die Bundesregierung hat einer Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil zugestimmt. Demnach steigt die Verdienstgrenze um knapp 340 Euro auf gut 5.510 Euro.
Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen im kommenden Jahr deutlich. Eine entsprechende Verordnung des Bundesarbeitsministeriums beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch. Damit werden mehr Einkünfte als bislang beitragspflichtig.
In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Bemessungsgrenze demnach von derzeit 5.175 Euro monatlichem Bruttogehalt auf 5.512,50 Euro. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung erhöht sie sich von 7.550 Euro in West- und 7.450 Euro in Ostdeutschland auf dann einheitlich 8.050 Euro.
Anpassung der Sozialversicherungsbeiträge an Lohnentwicklung
Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen, weil auch die Bruttolöhne im vergangenen Jahr um bundesweit 6,44 Prozent geklettert sind. Die sogenannten Rechengrößen der Sozialversicherung werden turnusgemäß aufgrund der Lohnentwicklung angepasst.
Die Verordnung über die Rechengrößen für die Sozialversicherungen hätte schon früher im Kabinett behandelt werden sollen. Die FDP hatte sich aber dagegen gewandt und den Beschluss aufgehalten. Sie fordert im Gegenzug Steuerentlastungen. Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen sorgt dafür, dass gesetzlich versicherte Gutverdiener im kommenden Jahr mehr für die Kranken- und Rentenversicherung zahlen.
Mit dem Anstieg soll gewährleistet werden, dass sich auch Besserverdienende entsprechend der durchschnittlichen Lohnentwicklung relativ gleichbleibend an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligen.
Afp,Epd (nvm)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 06. November 2024 | 17:00 Uhr