Polizei steht vor dem Hauseingang von Jürgen Elsässer
Im brandenburgischen Falkensee hat es eine Durchsuchung bei Jürgen Elsässer gegeben, dem Chefredakteur des "Compact"-Magazins. Bildrechte: Presseservice Rathenow/Hardy Krüger

Rechtsextremismus Faeser verbietet "Compact"-Magazin

16. Juli 2024, 20:13 Uhr

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat das "Compact"-Magazin verboten. Zudem durchsuchte die Polizei am Dienstag Geschäftsräume und Wohnnungen in mehreren Bundesländern, darunter auch in Sachsen und Sachsen-Anhalt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft das Magazin als gesichert rechtsextremistisch ein.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat das "Compact"-Magazin sowie die Conspect Film GmbH verboten. Das Verbot betrifft auch die zugehörigen Social Media-Kanäle auf den Online-Plattformen YouTube, X, Facebook, TikTok, Gettr und Telegram.

Razzien in mehreren Bundesländern

Die Polizei durchsuchte am Dienstag Geschäftsräume und Wohnungen in Brandenburg, Hessen, Sachsen sowie Sachsen-Anhalt. Dabei sollen Vermögen und weitere Beweismittel sichergestellt worden sein. In Sachsen-Anhalt wurde eine Verbotsverfügung an einen Vertreter des Magazins übergeben. Das teilte das Landesinnenministerium MDR SACHSEN-ANHALT mit.

Wie die Polizei dem MDR bestätigte, gab es eine Razzia im Magdeburger Stadtteil Alt-Olvenstedt. Nach MDR-Informationen handelt sich dabei um das Wohnhaus eines Mitgründers und Gesellschafters der Compact-Magazin GmbH. Die Polizei bestätigte dem MDR zudem eine Razzia im Burgenlandkreis. Dort sollte am 27.Juli ein "Compact-Sommerfest" stattfinden. Bei der Durchsuchung wurden den Angaben zufolge Speichermedien, Laptops, Mobiltelefone und Dokumente beschlagnahmt. Außerdem stellte die Polizei laut Ministerium eine Bühnenausstattung sicher, nebst Anhänger und Zugmaschine. Die Beweise sollen nun ausgewertet werden.

In Sachsen haben Beamten Wohn- und Geschäftsräume in Pirna durchsucht. Wie das Landeskriminalamt mitteilte, richteten sich die Maßnahmen gegen einen 50-jährigen Mann, der redaktionell für das Magazin tätig ist. Bei der Razzia seien mögliche Beweismittel sichergestellt worden.

Bundesinnenministerium zu "Compact"-Verbot

Ein Polizist steht vor einem Haus neben einem schwarzem Mercedes.
Die Polizei durchsucht seit dem Morgen Geschäftsräume und Wohnungen in Brandenburg, Hessen, Sachsen sowie Sachsen-Anhalt. Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa/tnn | Sven Kaeuler

Nach Ansicht des Bundesinnenministeriums verstößt das "Compact"-Magazin gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung sowie die Menschenwürde und tritt dabei "aggressiv-kämpferisch" auf. Es sei zu befürchten, dass Leser und Zuschauer der Medienprodukte von "Compact" durch die Publikationen, die auch "offensiv den Sturz der politischen Ordnung propagieren, aufgewiegelt und zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung animiert werden". Rechtsgrundlage ist dem Ministerium zufolge das Vereinsrecht, wonach auch Unternehmen verboten werden können, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten.

Rechtsgrundlage des "Compact"-Verbots Die Bundesregierung begründet ihr Verbot des "Compact"-Magazins mit dem Grundgesetz und dem Vereinsrecht.

In Artikel 9 des Grundgesetzes steht, dass solche Vereinigungen verboten sind, "deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten."

Paragraph 3 des Vereinsgesetzes regelt die Voraussetzungen des Verbots genauer. Danach müssen Verbotsbehörden feststellen und begründen, dass sich ein Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet. Für Vereine, deren Tätigkeiten sich über das Gebiet eines Landes hinaus erstrecken, ist das Innenministerium Verbotsbehörde.

Für das Verbot ist es unerheblich, ob das Compact-Magazin tatsächlich von einem eingetragenen Verein, einer GmbH oder einer anderen Organisationsform handelt. Ein Verein im Sinne des öffentlichen Vereinsrechts ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jeder Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischer Personen zu einer organisatorischen Einheit. Eine Ausnahme davon sind politische Parteien.

Verbote können angefochten werden. Dabei haben ein Widerspruch oder eine Anfechtungsklage jedoch keine aufschiebende Wirkung. Das heißt, das Verbot wird sofort durchgesetzt. (ala)

Faeser: zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene

"Compact" sei ein "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene", sagte Innenministerin Faeser. "Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie." Das Verbot zeige, "dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen."

Verfassungsschutz stuft "Compact" als rechtsextremistisch ein

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft das Magazin seit Dezember 2021 als gesichert rechtsextremistisch ein. Chefredakteur der Monatszeitschrift ist Jürgen Elsässer. Hauptprodukte des Unternehmens sind dem Bundesinnenministerium zufolge das monatlich erscheinende "Compact"-Magazin mit einer Auflage von 40.000 Exemplaren und der Online-Videokanal Compact TV. Das Unternehmen ist zudem in Onlinenetzwerken präsent und betreibt einen Online-Shop.

ard/dpa/afp(mbe)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 16. Juli 2024 | 07:37 Uhr

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