Haushaltskrise Ministerien dementieren: Sondervermögen der Bundeswehr nicht gesperrt
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23. November 2023, 13:18 Uhr
Die Krise um den Bundeshaushalt droht sich auszuweiten. Laut einem Schreiben des Verteidigungsministeriums ist auch das Sondervermögen der Bundeswehr gesperrt. Das Ministerium dementiert das jedoch.
Das Sondervermögen für eine bessere Ausstattung der Bundeswehr ist nach Angaben der Bundesregierung nicht von der aktuellen Haushaltssperre betroffen. Das Finanz- und das Verteidigungsministerium wiesen am Donnerstag einen anderslautenden Zeitungsbericht zurück. "Das Sondervermögen Bundeswehr ist prinzipiell von der Haushaltssperre ausgenommen", erklärte das Verteidigungsministerium. Allerdings seien aus dem Sondertopf auch neue Vorhaben geplant, deren Rest-Finanzierung ab 2028 aus dem Verteidigungsetat abgedeckt werden solle. Hier wirke die Sperre.
Die "Augsburger Allgemeine" hatte zuvor berichtet, dass der Zahlungsstopp neben dem regulären Wehretat auch das Sondervermögen der Truppe betreffe. Die Zeitung zitierte ein Schreiben des Verteidigungsministeriums, in dem es heißt: "Um weitere Vorbelastungen für künftige Haushaltsjahre zu vermeiden, sind hiermit bis auf Weiteres alle von Ihnen aus dem Bundeshaushalt 2023 und auch aus dem Wirtschaftsplan 2023 des Sondervermögens Bundeswehr bewirtschafteten und noch verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen gesperrt." Grund dafür sei das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die sich daraus ergebende Neubewertung der Haushaltslage. Bereits genehmigte Verpflichtungen sind von dem Sperrvermerk ausgenommen, wie es in dem Schreiben weiter heißt. Das Schreiben liegt inzwischen auch dem MDR vor.
Sondervermögen der Bundeswehr
Das Sondervermögen der Bundeswehr wurde nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine eingerichtet. Es hat einen Umfang von 100 Milliarden Euro und ist schuldenfinanziert. Ziel ist es, die Bundeswehr zu ertüchtigen, damit sie die Landesverteidigung sicherstellen kann.
Nach Angaben der Bundeswehr wurde aus dem Fonds bislang unter anderem angeschafft beziehungsweise bestellt:
- Gefechtskleidung, Kampfhelme, Rucksäcke und Nachtsichtgeräte
- Leopard-2-Kampfpanzer
- Panzerhaubitzen
- 60 Chinook-Transporthubschrauber
- 35 F-35-Kampfjets
- Tankschiffe, Flottendienstboote und Aufklärungsflugzeuge
- Rahmenverträge für sämtliche Munitionssorten
Sondervermögen mit Verfassungsrang
Bislang war angenommen worden, dass das Sondervermögen der Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro nicht von dem Urteil betroffen ist. Es war nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine mit Verfassungsrang und der Unterstützung von CDU und CSU eingeführt worden.
Derweil hat sich die Koalition aus SPD, Grünen und FDP wegen der neuen Rechtslage entschlossen, die für Donnerstag angesetzte zweite Bereinigungssitzung zum Abschluss des Haushaltes 2024 abzusagen.
AFP/MDR (ala)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL - das Nachrichtenradio | 23. November 2023 | 07:00 Uhr
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