Klimafreundliche Wärmeversorgung Heizungsgesetz im Bundestag verabschiedet

09. September 2023, 08:21 Uhr

Nach langem Ringen ist das sogenannte Heizungsgesetz im Bundestag mit der Mehrheit der Ampel-Koalition beschlossen worden. Dem Gesetz zufolge soll ab nächstem Jahr jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Eine staatliche Förderung beim Heizungstausch und für Sanierungsmaßnahmen ist geplant. Die Opposition zweifelt die Rechtmäßigkeit des Gesetzes weiterhin an.

Der Bundestag hat am Freitag nach monatelangem Ringen mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet, das auch als Heizungsgesetz bekannt ist. In namentlicher Abstimmung votierten 399 Abgeordnete dafür, 275 waren dagegen, fünf enthielten sich. Alle Oppositionsparteien lehnten das Gesetz ab.

Mit dem neuen Heizungsgesetz ist nun der Ausstieg aus Gas und Öl im Gebäudebereich festgeschrieben worden. Nach dem Bundestagsbeschluss geht es an den Bundesrat. Ende September könnte das Gesetz dann die Länderkammer passieren.

Habeck: Jetzt kann Ruhe einkehren

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat sich nach dem Beschluss zufrieden gezeigt. Natürlich werde es Menschen geben, die nach wie vor damit haderten, dagegen redeten oder sich Sorgen machten», sagte er. Die Verbände von den Verbraucherschutzverbänden bis zu den kommunalen Verbänden sagten aber alle, sie könnten damit sehr gut arbeiten. Politisch sei jetzt für die Koalition eine Einheit geschaffen worden.Von jetzt an könne Ruhe in die Debatte einkehren, sagte der Grünen-Politiker.

Dröge räumt Fehler ein – Dobrindt übt Kritik

Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge räumte Fehler beim Zustandekommen des Heizungsgesetzes ein. Dröge sagte bei den abschließenden Beratungen im Bundestag, der Weg zum Gesetz sei kein leichter gewesen. Am Ende stehe aber eine gemeinsame Lösung mit einem konkreten Fahrplan dafür, wie klimafreundliches Heizen überall gelingen werde. Bürger und Firmen könnten sich konkret darauf einstellen, wie der Weg aussehe. "Zuverlässig, planbar und für alle bezahlbar."

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck sagte, das Gesetz schaffe Rechtssicherheit, es schütze die Verbraucher vor hohen Energiepreisen und sorge dafür, dass die Kommunen und die Verbände mitgenommen würden. Es sorge für eine soziale Ausbalancierung.

Unions-Fraktionsvize Alexander Dobrindt erklärte, das Gesetz müsse wieder abgeschafft werden. Es gebe Angst in der Bevölkerung. Die CO2-Einsparung sei im schlechtesten Fall laut einer aktuellen Prognose kaum messbar und die Förderung gedeckelt. Dieses Gesetz mache die Menschen arm.

Vorgaben für den Einbau neuer Heizungen

Geplant ist nun, dass ab Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben wird. Die Regelung soll zunächst unmittelbar nur für Neubauten gelten. Bestehende Heizungen sollen weiterlaufen und auch repariert werden können. Die Bundesregierung betonte, dass es keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen gebe. Der Staat übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der Kosten für eine neue Heizung. Es gibt zudem Übergangsfristen und Ausnahmen.

Kommunale Wärmeplanung verpflichtend

Als Dreh- und Angelpunkt für bestehende Heizungen wird eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung eingeführt. Erst wenn diese vorliegt, sollen die Vorgaben des Gesetzes zum Heizen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien auch für Bestandsgebäude gelten. Hausbesitzer können dann entscheiden, was sie machen. Liegen noch keine Wärmepläne vor, müssen diese in Kommunen mit über 100.000 Einwohnern ab 2026 und für die restlichen Gemeinden ab 2028 vorliegen.

Verbilligte KfW-Kredite sollen Umstieg erleichtern

Das Bundeswirtschaftsministerium will wegen der deutlich gestiegenen Zinsen den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen mit billigen Krediten forcieren. Wie es aus dem Ministerium hieß, könnten Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 90.000 Euro pro Jahr zinsverbilligte Darlehen der Förderbank KfW bekommen. Dies gelte auch für weitere Effizienzmaßnahmen an Gebäuden.

CDU-Politiker Heilmann zweifelt Rechtmäßigkeit weiter an

Über das Heizungsgesetz wurde in der Bundesregierung heftig gestritten. Auf Druck vor allem aus der FDP gab es grundlegende Änderungen. Das Wirtschaftsministerium legte zuletzt eine neue Berechnung zur CO2-Einsparung vor. Demnach wird der Klimaschutzeffekt des Gesetzes geringer ausfallen als angenommen.

Ursprünglich sollte über das Gesetz bereits vor der Sommerpause abgestimmt werden. Nach einem Eil-Antrag des Berliner CDU-Politikers Thomas Heilmann hatte das Bundesverfassungsgericht das aber im Juli gestoppt. Heilmann sagte MDR AKTUELL, das Bundesverfassungsgericht habe erklärt, dass die Abgeordneten mehr Beratungszeit erhalten müssten. Diese habe es aber nicht gegeben. Er halte das Vorgehen der Ampel daher weiter für verfassungswidrig

dpa, AFP, Reuters (das)

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Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 08. September 2023 | 06:00 Uhr

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