Umweltpolitik Bundestag beschließt Plastiktüten-Verbot
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26. November 2020, 16:21 Uhr
In Deutschland gilt ab 2022 ein Plastiktüten-Verbot. Das hat der Bundestag beschlossen. Das Verbot gilt für leichte Plastiktüten, die man an Ladenkassen erhält. Obst- und Gemüsebeutelchen sind vom Verbot ausgenommen.
Der Bundestag hat ein Verbot von leichten Plastiktüten beschlossen. Für den Entwurf der Großen Koalition zur Änderung des Verpackungsgesetzes stimmten die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke enthielt sich, FDP und AfD stimmten gegen das Gesetz.
Neuregelung soll Plastiktüten-Verbrauch weiter reduzieren
Gelten soll das Verbot ab Anfang 2022 für Standard-Plastiktüten mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern, wie man sie üblicherweise an der Ladenkasse erhält. Sehr dünne und leichte Kunststofftragetaschen, die im Handel von Verbrauchern vor allem für den Transport von losem Obst und Gemüse verwendet werden, sind von dem Verbot ausgenommen. Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) hatte hier argumentiert, dass ein Verbot zu einer vermehrten Nutzung aufwendigerer Verpackungen führen würde.
Mit der Neuregelung will die Bundesregierung den Verbrauch von Plastiktüten, der nach Inkrafttreten einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Umweltministerium und Handel bereits 2016 deutlich zurückgegangen war, weiter reduzieren.
Übergangsfrist bis Ende 2021 verlängert
Bereits am Mittwoch hatte der Umweltausschuss des Bundestages mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD angenommen, der eine Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2022 vorsieht. Das soll dem Handel erleichtern, die vorhandenen Vorräte an Plastiktüten aufzubrauchen. Ursprünglich war nur eine Übergangsfrist von sechs Monaten vorgesehen gewesen.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 26. November 2020 | 22:00 Uhr