Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, steht zu Beginn der Pressekonferenz zum Cannabis-Gesetz neben einer Werbeanzeige seines Ministeriums zum Cannabis-Konsum.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wirbt für sein CanG. Bildrechte: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld

Bundestag Umstrittenes Cannabisgesetz beschlossen

24. Februar 2024, 11:04 Uhr

Nach jahrelanger Debatte hat der Bundestag die Teillegalisierung von Cannabis besiegelt. Im Kern soll ab April der Konsum für Erwachsene entkriminalisiert und der Markt möglichst staatlich kontrolliert werden. Zugleich soll der Kinder- und Jugendschutz ausgebaut werden. Doch die Kritik hält an, Gegner der Liberalisierung erwarten vor allem negative Folgen.

Der Bundestag hat die von der SPD, Grünen und FDP angekündigte Teillegalisierung von Cannabis beschlossen. In namentlicher Abstimmung stimmten 407 Abgeordnete mit Ja, 226 lehnten das Gesetz ab. Dazu gab es vier Enthaltungen.

Nach dem Cannabisgesetz (CanG) von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sollen ab April Erwachsene 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum im privaten Raum besitzen dürfen. In der Öffentlichkeit liegt die Grenze bei 25 Gramm. Außerdem dürfen drei Cannabispflanzen pro Person zum Eigenkonsum privat angebaut werden. Anbauvereine (Cannabis Social Clubs) mit bis zu 500 Mitgliedern dürfen künftig THC-haltigen Hanf anbauen und Cannabis nichtgewerblich in begrenzten Mengen abgeben.

Für Minderjährige bleibt der Besitz und Konsum verboten. Über Risiken der Droge soll mehr aufgeklärt werden, Prävention und Therapiemaßnahmen sollen verstärkt werden. Das Gesetz muss noch in den Bundesrat. Die Länder könnten allerdings nur kleine Änderungen erreichen, das Gesetz aber nicht verhindern.

Kritik der Union: "Völlig unnötiges und verworrenes Gesetz"

Die Bundesregierung hatte die Liberalisierung von Cannabis in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Die Ampel sieht die bisherige Verbotspolitik als gescheitert an. Sie erhofft sich durch die Entkriminalisierung des Konsums einen besseren Gesundheitsschutz, da in den Cannabis-Vereinen die Qualität der Droge besser kontrolliert werden soll. Außerdem sollen der kriminelle Schwarzmarkt eingedämmt sowie der Kinder- und Jugendschutz verstärkt werden.

CDU und CSU und AfD sowie einige Abgeordnete aus der SPD lehnen die Teilfreigabe ab. Die CDU-Gesundheitspolitikerin Simone Borchardt sprach am Freitag im Parlament von einem "völlig unnötigen, verworrenen Gesetz". Ärzte, Polizisten und Psychotherapeuten hätten vor den Plänen gewarnt – auch die Innenminister der Bundesländer seien dagegen. Borchardt nannte den "Kinder- und Jugendschutz im Gesetz nicht mehr als reines Lippenbekenntnis". Der erlaubte Anbau von Cannabis zu Hause sei nicht zu kontrollieren, ebensowenig die Abstandsregelungen für Kiffer zu Kindern.

AfD-Vertreter kritisierten, dass höherer Drogenbesitz und Kiffen schon ab April erlaubt sei, aber die legale Cannabisabgabe in den Vereinen erst Monate später.

Lauterbach wirbt für CanG und sieht "gewissen Kontrollaufwand"

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach warb vor der Abstimmung im Plenum für die Reform: "Die Lage, in der wir jetzt sind, ist in keiner Weise akzeptabel." Die Zahl der Konsumenten zwischen 18 und 25 Jahren habe sich in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt. Mit dem Gesetz werde eine legale Alternative zum "bedenklichen kriminellen Schwarzmarkt" geschaffen.

Der SPD-Politiker widersprach auch dem erhöhten Kontrollaufwand als Argument gegen das Cannabisgesetz: "Wir haben dort einen gewissen Kontrollaufwand" ( ... ) aber, "das wird sich auch schnell eingelebt haben." Lauterbach sagte dem Sender Phoenix kurz vor der Abstimmung, mit dem gleichen Argument sei seinerzeit gegen die Gurtpflicht beim Autofahren argumentiert worden.

Offene Fragen: Suche nach Grenzwert für Autofahrer

Viele Detailfragen zur praktischen Umsetzung des CanG sind noch unklar. Das gilt auch für die Auswirkungen auf den Straßenverkehr: Die eigentliche Expertenkommission zur Bestimmung eines gesetzlichen THC-Grenzwerts konnte sich nicht auf eine gemeinsame Empfehlung einigen. Das Bundesverkehrsministerium berief daher eine neue Arbeitsgruppe, die einen Kompromiss finden soll. Aktuell gilt vor Gericht ein relativ niedriger Grenzwert von 1,0 Nanogramm je Milliliter Blutserum, ist aber nicht gesetzlich festgeschrieben. Lauterbach versprach zeitnah eine gesetzliche Regelung, das sei "keine Hexerei".

KNA, dpa (ans)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 23. Februar 2024 | 14:00 Uhr

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