Das Handzeichen beim Abbiegen ist für Radfahrer Pflicht und äußerst wichtig - so wie für Autofahrer das Blinken
Bislang galt: Beim Abbiegen ist für Radfahrer das Handzeichen Pflicht. Bildrechte: picture alliance / dpa-tmn | Andrea Warnecke

Wegen Unfallgefahr Regierung will Blinker für alle Fahrräder erlauben

04. Januar 2024, 12:35 Uhr

Statt Handzeichen sollen Radfahrer bald blinken dürfen. Das geht aus einer parlamentarischen Anfrage hervor. Bislang waren Blinker nur bei bestimmten Rädern erlaubt.

Die Bundesregierung will Blinker für alle Fahrräder beim Abbiegen erlauben. Das geht aus einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage hervor, über die zuerst die "Rheinische Post" berichtet hatte.

Eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums sagte am Donnerstag in Berlin, die Neuregelung sei im Zuge einer Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geplant. Das Ministerium sei besorgt über die steigende Anzahl von Unfällen mit Pedelecs, hieß es weiter.

Unfallgefahr erhöht durch einhändiges Fahren

Für die Anzeige eines Abbiegevorgangs sei es derzeit erforderlich, die Hand vom Lenker zu nehmen. Hierdurch könne es in schwierigen Situationen zur Beeinträchtigung der Fahrstabilität und zu einem geänderten Bremsverhalten kommen. Dies könnte durch optional zulässige Fahrtrichtungsanzeiger entschärft werden. Optionale Blinker könnten das Handzeichen ersetzen, wenn Radfahrer anzeigen, dass sie abbiegen wollen.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) begrüßte das Vorhaben. Rechtsexperte Roland Huhn sagte der "Rheinischen Post", Fahrtrichtungsanzeiger seien vor allem bei Dunkelheit besser erkennbar als das Handzeichen. Besonders beim Linksabbiegen komme es häufig zu folgenschweren Zusammenstößen, weil Radfahrer übersehen würden. 

Grüne plädieren für Tempo 30 statt Blinker

Der verkehrspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Stefan Gelbhaar, erklärte dagegen, normale Straßenräder seien für Blinker zu schmal. Die Richtungsanzeige könne kaum wahrgenommen werden. Sinnvoller für mehr Sicherheit seien stattdessen "gute Radverkehrsinfrastrukturen und angemessene Geschwindigkeiten", betonte Gelbhaar. "Gerade innerorts hilft Tempo 30, das Unfallrisiko und Unfallschäden deutlich zu reduzieren."

Nach der geltenden Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sind Blinker nur bei mehrspurigen Fahrrädern und Rädern mit einem Aufbau wie Fahrradrikschas zulässig, bei denen die Handzeichen des Fahrers ganz oder teilweise verdeckt werden.

dpa (yvo)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 04. Januar 2024 | 11:00 Uhr

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