Berlin Messer-Angriff am Holocaust-Mahnmal: Haftbefehl gegen Tatverdächtigen erlassen
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23. Februar 2025, 07:12 Uhr
Nach dem Angriff auf einen spanischen Touristen am Holocaust-Mahnmal in Berlin ist Haftbefehl gegen den tatverdächtigen 19-jährigen Syrer erlassen worden. Die Ermittler gehen derzeit von einem antisemitischen Motiv aus. Der syrische Tatverdächtige habe angegeben, er habe Juden töten wollen.
- Gegen Verdächtigen wurde Haftbefehl erlassen
- Opfer außer Lebensgefahr
- Beschuldigter war polizeibekannt
Nach dem Angriff auf einen spanischen Touristen am Holocaust-Mahnmal in Berlin gehen die Ermittler von einem antisemitischen Motiv aus. Die Staatsanwaltschaft teilte in Berlin mit, der syrische Beschuldigte habe bei der Polizei angegeben, in ihm sei "seit einigen Wochen der Plan gereift, Juden zu töten". Vor diesem Hintergrund sei auch die Auswahl des Tatorts erfolgt.
Die Tat stehe nach bisherigen Ermittlungen und dem aktuellen Kenntnisstand in Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt.
Mutmaßlicher Angreifer vor Haftrichter
Den Behörden zufolge ist der mutmaßliche Täter ein 19-jähriger anerkannter Geflüchteter, der zuletzt in einer Gemeinschaftsunterkunft in Leipzig lebte. Er sei 2023 als unbegleiteter Minderjähriger eingereist. Gegen ihn wurde Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Mordes erlassen, wie die Berliner Staatsanwaltschaft am Samstagabend mitteilte.
Die Berliner Polizei hatte den Verdächtigen am Freitagabend drei Stunden nach der Tat im Umfeld des Mahnmals festgenommen. Der Mann hatte nach Schilderung der Polizei bei seiner Festnahme Blut an den Händen. Er hatte keine Papiere bei sich und war leicht bekleidet. Man fand unter anderem ein Jagdmesser und einen Koran bei ihm.
Opfer außer Lebensgefahr
Der Mann soll einen 30-jährigen Touristen aus Spanien im Stelenfeld des Holocaust-Mahnmals mit einem spitzen Gegenstand schwer am Hals verletzt haben. Das Opfer ist nach Angaben der Polizei nach einer Notoperation nicht mehr in Lebensgefahr.
Verdächtiger polizeibekannt
Vom sächsischen Innenministerium hieß es, der mutmaßliche Angreifer sei der sächsischen Polizei wegen verschiedener Straftaten bekannt gewesen. Er sei jedoch kein Mehrfach- oder Intensivstraftäter. Es habe sich um einfache Straftaten der allgemeinen Kriminalität gehandelt. Einen "Staatsschutzbezug", also einen politischen Hintergrund, habe es bei diesen Taten nicht gegeben.
dpa(dni, ewi)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 22. Februar 2025 | 09:00 Uhr