Debatte um Verbotsverfahren Gauck gegen AfD-Verbotsverfahren, Nouripour zeigt sich offen
Hauptinhalt
05. Oktober 2024, 18:20 Uhr
Die Debatte um ein mögliches AfD-Verbotsverfahren nimmt weiter Fahrt auf. Der frühere Bundespräsident Joachim Gauck hat sich nun deutlich dagegen ausgesprochen. Das würde nur mehr Wut und Radikalität verursachen. Der scheidende Grünen-Chef Omid Nouripour dagegen zeigte sich offen für einen entsprechenden Antrag beim Bundesverfassungsgericht.
Der frühere Bundespräsident Joachim Gauck hat sich gegen ein AfD-Verbotsverfahren ausgesprochen. Er sei dagegen, ein derartiges Verfahren anzustrengen, sagte Gauck den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. "Mein Bauchgefühl würde der Partei das Verbot herzlich gönnen. Als Demokrat, der die offene Gesellschaft schätzt, regt es mich total auf, dass wir der Partei über die Parteienfinanzierung auch noch Mittel zuweisen müssen. Aber in der Politik darf man nicht nur fühlen."
Gauck: Verbotsverfahren würde mehr Radikalität erzeugen
Ein Verbotsverfahren würde aus Sicht des ehemaligen Bundespräsidenten "noch mehr Wut und noch mehr Radikalität erzeugen" und wäre somit politisch schädlich. Verunsicherte konservative Bürger, die die AfD wählen, würden den Staat bei einem Verbot der Partei als Feind erleben, sagte Gauck.
"Wir sollten deshalb weniger auf staatliche Eingriffe setzen, sondern unsere eigenen Fähigkeiten, die Demokratie zu verteidigen, stärken", fuhr der frühere Bundespräsident fort. Es brauche eine aktivere Zivilgesellschaft und einen engagierten Kampf gegen Nationalpopulismus.
Nouripour befürwortet AfD-Verbotsverfahren
Der scheidende Vorsitzende der Grünen, Omid Nouripour, sprach sich für ein AfD-Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht aus. "Allein das, was an öffentlicher Beweislast gegen die AfD vorliegt, ist erdrückend groß", sagte der Grünen-Politiker der "Welt am Sonntag". Eine wehrhafte Demokratie könne ihrer eigenen Zersetzung durch Antidemokraten nicht folgenlos zuschauen.
Verfassungsrechtler zweifeln an Erfolg
Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass mehrere Bundestagsabgeordnete von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken einen entsprechenden Antrag beim Bundesverfassungsgericht unterstützen. Wichtige Verfassungsrechtler und Politikwissenschaftler bezweifeln jedoch die Sinnhaftigkeit und den Erfolg eines Gangs nach Karlsruhe.
Der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung können ein Parteienverbot beim Bundesverfassungsgericht beantragen. Der AfD müsste dann nachgewiesen werden, dass sie aggressiv kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall.
dpa/afp(mbe)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 05. Oktober 2024 | 15:30 Uhr