Preiserhöhung trotz Preisgarantie Energieversorger Voxenergie und Primastrom zahlen Geld an Kunden zurück
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22. März 2024, 13:36 Uhr
Voxenergie und Primastrom haben auf eine Musterklage wegen Preiserhöhungen trotz Preisgarantien mit einem Vergleich reagiert. Die Energieversorger haben sich verpflichtet, die von ihren Kunden zu viel geforderten Beiträge zurückzuzahlen. Der Wermutstropfen: Das gilt für die Kunden und Kundinnen, die sich der Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen angeschlossen hatten.
Vergleiche mit Energieversorgern nach Musterfeststellungsklage erzielt
Rund 1.600 Kunden und Kundinnen der Energieversorger Voxenergie und Primastrom können aufatmen, weil sie zu viel geforderte Beiträge von den Energieversorgern zurückbekommen. Das haben die beiden Unternehmen nach einer Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) in außergerichtlichen Vergleichen zugesagt. Der vzbv hat damit Erfolge für Verbraucherinen und Verbraucher im Streit um unrechtmäßigen Preiserhöhungen trotz vertraglich vereinbarter Preisgarantien errungen. Die Musterfeststellungsklagen waren im Oktober 2022 eingereicht worden. Die Rückzahlungen sollen an die Kunden und Kundinnen erfolgen, die sich der Klage angeschlossen hatten.
Rückzahlung teils vierstelliger Beträge
Laut Angaben des vzbv sollten bis zum 18. März 2024 korrigierte Abrechnungen vorliegen – und das "zu den ursprünglich vereinbarten Preisen" – und die Guthaben sollten ausgezahlt sein. Wurde die Frist nicht eingehalten, können Betroffene dies dem vzbv per E-Mail mitteilen. Es handele sich teils um vierstellige Summen. "In einem Fall hat Primastrom dem betroffenen Verbraucher mehr als 5.500 Euro erstattet", erklärt der Verband, der die Klagen gegen die zwei Energieversorger nach der Einigung auf die Vergleiche zurückgezogen hat.
Auch für Kunden und Kundinnen, die sich der Musterfeststellungsklage nicht angeschlossen hatten, gebe es Hoffnung. Diese sollten sich noch etwas "gedulden". "Der vzbv führt aktuell weitere Verhandlungen mit den Unternehmen. Sobald die Verhandlungen abgeschlossen sind, wird der vzbv über das Ergebnis informieren", schreibt der vzbv auf seiner Homepage.
Eine Voxenergie-Betroffene berichtet
Marion Hertam ist eine der Kunden von Voxenergie, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben. In ihrem Vertrag vereinbart waren 19,88 Cent pro Kilowattstunde beim Gas, wie sie dem MDR-Magazin "Voss und Team" in ihren Unterlagen zeigte. Daraus wurden dann 55,16 Cent pro Kilowattstunde. Ein Anstieg um über 177 Prozent, trotz 24-monatiger vertraglich zugesicherter Preisgarantie. "Ich habe angerufen, ich habe E-Mails geschickt. Aber da kommt man ja nicht weiter", erklärt die Rentnerin. Den Preisanstieg begründete "Voxenergie" schriftlich mit Mehrbelastungen etwa durch "die CO2-Steuer" oder "befürchtete Gas-Lieferstopps".
Doch auch beim Strom kletterte der Preis von den ehemals für 24 Monate garantierten 49,54 Cent pro Kilowattstunde auf über einen Euro pro Kilowattstunde. Ein Anstieg hier um rund 117 Prozent. Marion Hertams Beschwerden liefen abermals ins Leere. Von ihrem Konto wurden höhere Abschläge abgebucht als vereinbart. Die Beträge schwankten, mitunter stark. Mal waren es dabei fast 370 Euro, mal 540, mal 126 Euro. "Ich habe fast jeden Monat andere Abschläge gehabt und hatte keine Begründung dafür", sagt sie. Deswegen hatte sie sich auch ins Klageregister eingetragen und daraufhin zu viel gezahlte Beträge zurückerhalten. Inzwischen ist Marion Hertam auch bei einem anderen Anbieter. Ihr aktueller Abschlag beträgt jetzt rund 100 Euro.
Ich habe fast jeden Monat andere Abschläge gehabt und hatte keine Begründung dafür.
Preisgarantie: Darauf sollte man achten
Verbraucher und Verbraucherinnen sollten darauf achten, worauf sich die Preisgarantie bezieht. Bei Voxenergie können laut Vertragsbedingungen Anpassungen erfolgen durch Änderungen bei der Umsatz- oder Gassteuer und bei Änderungen im Erneuerbaren Energien-Gesetz.
Claudia Kreft von der Verbraucherzentrale Thüringen erklärt dem MDR-Magazin Voss und Team dazu: "Bei Voxenergie handelt es sich um eine eingeschränkte Preisgarantie. Das heißt, wenn sich zum Beispiel Steuerbestandteile vom Preis verändern, dann dürfen die verändert werden. Aber das war hier nicht der Fall. Es war kein steuerlicher Grund, warum der Preis erhöht wurde, sondern Voxenergie hat nach eigenem Gutdünken den Preis einfach erhöht."
Es war kein steuerlicher Grund, warum der Preis erhöht wurde, sondern Voxenergie hat nach eigenem Gutdünken den Preis einfach erhöht.
Bei den Verbraucherzentralen waren nach Angabe des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen rund 1.100 Beschwerden Betroffener eingegangen, die sich um derartige Preiserhöhungen bei Voxenergie und Primastrom drehten. "Aufgrund der vielen Beschwerden, die uns erreicht haben, wurde von der Verbraucherzentrale eine Musterfeststellungsklage eingereicht", sagt Kreft.
MDR (cbr)
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | Voss & Team | 21. März 2024 | 20:15 Uhr