Vorschlag von Gesundheitsminister Lauterbach Viel Lob für Erleichterungen beim Kinderkrankengeld
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24. Oktober 2023, 07:16 Uhr
Ist das Kind krank, können Eltern zuhause bleiben und haben Anspruch auf Kinderkrankengeld. So steht es im Sozialgesetzbuch. Voraussetzung ist, dass Eltern gleich am ersten Krankheitstag mit dem Kind zum Arzt gehen und ein Attest holen. Diese Praxis soll nun aufgelockert werden, hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach angekündigt. In Zukunft soll erst ab dem vierten Krankheitstag der Arztbesuch notwendig werden. Dafür gibt es nun viel Lob.
- Wenn Eltern mit ihrem kranken Kind zuhause bleiben und Krankengeld bekommen wollen, brauchen sie bisher ab dem ersten Krankheitstag ihres Kindes ein Attest.
- Der neue Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sieht vor, dass das Attest in Zukunft erst nach vier Tagen fällig wird.
- Ökonomen und Ärzte begrüßen das, von letzteren kommt aber auch Kritik.
Katharina Queissers kleinstes Kind ist zurzeit krank und bleibt zuhause. Gleich muss sie Mittagessen kochen, erzählt die berufstätige Mutter. Doch für ein Interview hat sie noch Zeit, während ihr Sohn die "Sendung mit der Maus" schaut.
Für berufstätige Eltern ist ein krankes Kind immer mit Stress verbunden, sagt Queisser, die auch Vorständin der Bundeselternvertretung ist. Erst recht, wenn man gezwungen ist, fürs Kinderkrankengeld gleich am ersten Tag zum Arzt zu gehen. "Das kranke Kind rausrupfen, sich ins Wartezimmer setzen, sich eventuell noch Viren von anderen Kindern einziehen – das ist ein extremer Stress, auch für das Kind. Man könnte das Kind auch schlafen lassen. Was das Kind in dem Moment braucht, ist eigentlich Ruhe und nicht: rausrupfen und zum Kinderarzt rennen."
Lauterbach will Frist auf vier Tage verlängern
Das Kind im Bett lassen, auskurieren lassen – in Zukunft könnte genau das möglich sein, freut sich Katharina Queisser. Denn Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat eine Verlängerung der Frist angekündigt, innerhalb der Eltern ein Arztattest besorgen müssen, um Kinderkrankengeld erhalten zu können. Und zwar von einem auf vier Tage, bestätigte das Gesundheitsministerium MDR AKTUELL. An der Höhe des Kinderkrankengelds soll sich nichts ändern. Die Krankenkasse übernimmt einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes.
Viel Zuspruch, aber Ärzte wollen noch weiter gehen
Die Pläne seien auch aus ökonomischer Sicht sinnvoll, meint Reint Gropp vom Leibnitz-Institut für Wirtschaftsforschung in Halle. "Ich denke, alle Maßnahmen, die es einfacher machen für Menschen mit Kindern, ihr Leben besser zu organisieren, gehen im Moment in die richtige Richtung. Es ist eben so, dass Unternehmen und der Staat dafür sorgen müssen, dass das Paket stimmt, sodass beide Elternteile arbeiten können, ohne ein schlechtes Gefühl haben zu müssen und ohne rumhetzen zu müssen. Und da kann die Geschichte mit dem Kinderkrankengeld das Leben der Menschen erleichtern und flexibler machen."
Auch die Ärzteschaft begrüßt die Änderungen beim Kinderkrankengeld. Sie gehen aber nicht weit genug, erklärt Jakob Maske vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte. Am liebsten würden die Ärzte mit der Krankschreibung von Kindern fürs Kinderkrankengeld gar nichts mehr zu tun haben. Unnötige Arztbesuche ließen sich so verhindern. "Weil natürlich können Eltern uns immer erzählen, ihr Kind hat Durchfall, Fieber, Erbrechen und dann schreiben wir selbstverständlich immer krank. Der ärztliche Zwischenschritt ist unnötig und man sollte den Eltern vertrauen. Denn genau das machen wir ja auch. Wir bestätigen auch nur, was die Eltern uns sagen und das kann auch der Arbeitgeber oder jeder andere, dazu braucht es keinen Arzt."
Noch in dieser Winter-Erkältungssaison sollen die Pläne für das Kinderkrankengeld umgesetzt sein, heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium. Der Bundestag hatte erst am vergangenen Donnerstag eine weitere Erleichterung für Eltern kranker Kinder beschlossen: Arbeitnehmer dürfen ab Januar bis zu 15 Tage pro Jahr bei ihrem kranken Kind bleiben, bisher waren es zehn. Alleinerziehende bekommen einen Anspruch auf 30 Tage.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 24. Oktober 2023 | 06:00 Uhr
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