Auf einer ausgefüllten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung liegen ein Stapel Taschentücher und ein Fieberthermometer
Wer krankgeschrieben ist, darf auch Freizeitaktivitäten nachgehen, sofern sie die Genesung nicht behindern. Bildrechte: IMAGO/Future Image

Infektionswelle Krankschreibung: Erlaubt ist, was gesund macht

13. Dezember 2023, 06:49 Uhr

Zwar lässt die Grippewelle offiziellen Angaben zufolge noch auf sich warten. Doch durch etliche kursierende Atemwegsinfekte wie RSV und vor allem Covid-19 sind derzeit viele Menschen krankgeschrieben. Trotzdem ist man nicht verpflichtet, das Bett zu hüten.

Rene Carsten Sievert, Moderator und Redakteur
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Egal, wen man fragt, eines steht fest: Die Krankschreibung soll vor allem dazu dienen, wieder gesund zu werden. "Der Arbeitgeber kann von Ihnen verlangen, dass Sie natürlich die Zeit der Krankschreibung auch wirklich zur Rekonvaleszenz, also zur Genesung nutzen", sagt der Arbeitsrechtler Achim Schunder. Er ist Honorarprofessor an der Uni Mannheim und Niederlassungsleiter beim Rechtsverlag C. H. Beck in Frankfurt am Main.

Aber was kann der Arbeitgeber noch verlangen? Darf er mich anrufen oder mir E-Mails schreiben? "Wenn es um wichtige Dinge geht, dann kann der Arbeitgeber natürlich auch nachfragen. Es gibt bestimmte Dinge, bei denen der Arbeitnehmer auch eine Art Nebenpflicht hat, dass der Betrieb nicht irgendwie stockt durch die Krankheit."

Gesundheitsfördernde Freizeitaktivitäten sind erlaubt

Unangenehme Fragen könnte es geben, wenn der Chef seinen krankgeschriebenen Mitarbeiter im Kino, im Restaurant oder im Theater trifft. Solche Freizeitaktivitäten sind aber keineswegs verboten, sofern sie die Genesung nicht behindern.

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Freizeitaktivitäten könnten in einigen Fällen sogar der Gesundung dienen – Schwimmen zum Beispiel oder ein Spaziergang am Strand. Apropos Strand: Wer krankgeschrieben ist, darf sogar verreisen. "Aber wenn Sie verreisen, dann sind Sie dem Arbeitgeber gegenüber anzeigepflichtig. Sie müssen schon mitteilen, dass Sie – was weiß ich – eine Woche nach Österreich verreisen, um Höhenluft zu genießen, oder an die Nordsee, um dort Ihren Gesundheitszustand zu verbessern. Also: Bitte in solchen Fällen immer den Arbeitgeber informieren."

Rückkehr zur Arbeit auch früher möglich

Wenn man sich wieder gesund fühlt, kann man selbst entscheiden, wieder zur Arbeit zu gehen – selbst wenn man noch krankgeschrieben ist. Aber es ist heikel, denn die Versicherung könnte Probleme machen, falls man dann einen Arbeitsunfall hat, der mit der Erkrankung im Zusammenhang steht. Allerdings nur dann, denn grundsätzlich ist man in einem solchen Fall durchaus ganz normal versichert.

Es ist aber auch möglich, dass der Vorgesetzte einen wieder nach Hause schickt, falls man doch noch nicht fit ist.

Krankenkassen oder Arbeitgebern müssen verlässlich informieren

Man könnte noch viele weitere Gerüchte und Legenden aufzählen, aber wo können sich Arbeitnehmer verlässlich informieren? "Zum einen kann man sich natürlich bei der Krankenkasse ordentlich informieren, das hielt ich noch immer für die schlaueste Gelegenheit. Zum anderen muss der Arbeitgeber Ihnen Auskunft geben und natürlich, so Sie in einem Betrieb mit Betriebsrat arbeiten, selbstverständlich auch der Betriebsrat", erklärt Arbeitsrechtler Achim Schunder.

Umfangreiche Informationen finden Arbeitnehmer aber auch im Internet beim DGB-Rechtsschutz im Bereich Arbeitsrecht/Krankheit und Arbeitgeber bei der IHK.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 13. Dezember 2023 | 06:24 Uhr

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