Ein Arbeiter hebt im Gepäckverteiler des Flughafen Stuttgart einen Koffer von einem Gepäckband auf einen Gepäcktransportwagen.
Nicht alle Koffer überstehen eine Flugreise unbeschadet. Bildrechte: picture alliance/dpa | Marijan Murat

Schadensersatz Wer zahlt, wenn Reisegepäck beschädigt wird?

08. April 2024, 13:20 Uhr

Als MDR-AKTUELL-Hörer Mario Oliver Zehe seinen Koffer nach seinem Flug abholen wollte, fehlte eines der Räder und er hatte viele Risse. Nach zahlreichen Schadensmeldungen an die Airline und einen Versicherer, wurde ihm eine Schadenssumme von 40 Euro zuerkannt. Die bekam er aber nicht ausgezahlt, sondern sollte sich auf einer Webseite einen neuen Koffer aussuchen, wo der günstigste Koffer ab 400 Euro angeboten wurde. Er will deshalb wissen, welche Rechte Fluggäste in so einem Fall haben.

Die gute Nachricht zuerst: Flugkundinnen und -kunden haben Anspruch auf Schadensersatz. Wenn das Gepäck beschädigt ist, haftet die Fluggesellschaft.

Das sei in einer internationalen Regelung so festgelegt, erklärt Claudia Neumerkel von der Verbraucherzentrale Sachsen: "Die besagt, dass die Fluggesellschaften auch dann haften muss, wenn die Mitarbeiter nicht direkt für die Beschädigung oder den Verlust verantwortlich sind. Allerdings nur für den Zeitraum, in denen sich das Gepäck bei der Airline befindet. Das heißt, wenn zum Beispiel bei der Kontrolle beim Zoll etwas beschädigt wird, dann muss die Fluggesellschaft dafür keinen Ersatz leisten."


Foto vorm Abflug zum Vergleich

In allen anderen Fällen aber schon. Wer dann einen Schaden bemerkt, sollte möglichst schnell handeln und eine Schadensmeldung aufgeben: "Bei Beschädigungen oder teilweisem Verlust sollten die Schäden am Flughafen zum Beispiel an dem dafür vorgesehenen Lost-and-Found-Schalter oder ähnlichen Anlaufstellen möglichst sofort, aber in jedem Fall innerhalb von sieben Tagen, abgegeben werden", sagt Neumerkel.

Bei manchen Airlines lassen sich die Schadensmeldungen auch online abgeben. Betroffene sollten die Schäden möglichst genau dokumentieren. Die Verbraucherschützerin empfiehlt sicherheitshalber vor jedem Flug ein Foto des Gepäcks zu machen. So lassen sich Schäden am besten nachweisen.


Reparatur oder Auszahlung möglich

Beim Schadensersatz bieten die Fluggesellschaften dann unterschiedliche Möglichkeiten an. Stefan Lau von Lufthansa nennt Beispiele: "An manchen Flughäfen, wie zum Beispiel in München oder auch in Frankfurt, kann der Gast direkt zur Lufthansa kommen und kann dort direkt einen neuen Koffer austauschen. Das bieten wir auf der einen Seite an, wenn wir sein Modell oder ein vergleichbares dahaben."

Alternativ könne man auch sein Gepäckstück reparieren lassen und dann die Rechnung einreichen. Außerdem kann sich der Fluggast auch eine Summe auszahlen lassen. In dem Fall berechnet die Airline den Zeitwert des Gepäckstücks. Je nachdem, wie alt es ist, wird ein Teil vom ursprünglichen Kaufpreis abgezogen. Die Grenze für den Schadensersatz liegt bei 1.400 Euro.


Erstattung kann Wochen dauern

Manche Airlines bieten wie im Fall des Hörers auch an, sich online einen neuen Koffer auszusuchen, abzüglich des Schadensersatzes. Das müsse der Fluggast aber nicht annehmen, sagt Verbraucherschützerin Claudia Neumerkel: "Der Verbraucher, kann sich den Schadensersatz auf jeden Fall auszahlen lassen. Das ist ein Rechtsanspruch und er ist nicht gezwungen, da in teurere Gepäckstücke, die auf der Seite des Schadensregulierers existieren, zu investieren."

Dass es Betroffene aber nicht immer leicht haben, ihre Ansprüche durchzusetzen, zeigt das Beispiel unseres Hörers. Nachdem er das Angebot für den teuren Koffer abgelehnt hatte, wartet er immer noch auf die Antwort der Fluggesellschaft und auf sein Geld. Laut Verbraucherschützerin Neumerkel kein Einzelfall: Die Geschädigten bräuchten oft einen langen Atem. Sie rät dazu, sich in so einem Fall Hilfe in der Verbraucherzentrale zu suchen.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 08. April 2024 | 06:20 Uhr

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