Gesundheitswesen Der lange Weg zur telefonischen Krankschreibung
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31. Dezember 2023, 14:37 Uhr
Die Corona-Pandemie hat Dinge möglich gemacht, die vorher undenkbar schienen. Homeoffice ist mittlerweile völlig normal, Konferenzen macht man online. Und seine Krankschreibung kann man telefonisch anfordern. Doch gerade bei der telefonischen Krankschreibung hat es etwas gedauert, bis es eine grundsätzliche Regelung gab. Zuvor war die Corona-Bestimmung zunächst verlängert und dann Anfang 2023 doch beendet worden. Warum hat man sich mit einer generellen Regelung so schwer getan?
- Seit 7. Dezember 2023 ist die telefonische Krankschreibung generell möglich.
- Auslöser: Hohe Infektionszahlen bringen die Praxen an ihre Überlastungsgrenze.
- Positives Feedback von Patientinnen und Patienten.
- Bedingungen für die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind strenger als zu Corona-Zeiten.
Patienten haben ungeduldig auf die Wiedereinführung gewartet. Seit Anfang Dezember ist die Telefonische Krankschreibung nun generell möglich. Das sorgte vor allem in den Hausarztpraxen für Erleichterung. So auch bei Dr. Torben Ostendorf, Hausarzt in Leipzig und Vorsitzender des sächsischen Hausärzteverbandes.
"Als Verband haben wir lange für die Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung gekämpft", so Ostendorf. Sie werde nicht alle Probleme lösen, könne aber für eine kurzfristige Entlastung in den Praxen sorgen.
Hohe Infektionszahlen bringen Praxen an Belastungsgrenze
Vor allem die hohen Infektionszahlen bringen die Praxen zum Überlaufen. Das war auch der Grund für die Wiedereinführung. Doch wieso hat das fast ein Jahr gedauert? Dr. Monika Lelgemann ist unparteiisches Mitglied im Gemeinsamen Bundesausschuss, der die Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung vorbereitet hat.
Sie finde nicht, dass das Prozedere lange gedauert habe, sagt Lelgemann. "Seit dem gesetzlichen Auftrag aus dem Sommer ist ja nicht mal ein halbes Jahr vergangen und wir haben diesen gesetzlichen Auftrag umgesetzt. Das kann gar nicht schneller gehen, weil wir bestimmte Verfahrensvorgaben haben, unter anderem die Durchführung von Stellungnahmeverfahren."
Positive Rückmeldung von Patienten
Das ist der normale Weg zu einer dauerhaften gesetzlichen Regelung. Der Ausschuss hatte bis 2024 Zeit für seine Arbeit und konnte die Regelung bereits Anfang Dezember verabschieden. "Wir haben uns beeilt, weil wir gerne diese Regelung für die momentane Situation zur Verfügung stellen wollten und nicht eine Regelung, die dann im Februar oder März nächsten Jahres greift, wegen der akut hohen Infektzahlen, die sich zur Zeit natürlich auf die Praxen auswirkt", so Lelgemann.
Die Rückmeldungen der Patienten zur telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind positiv. In Ostendorfs Praxis wird sie von fast allen Patienten im Arbeitsleben gerne genutzt. "Die Patienten sind sehr zufrieden und es wird auch sehr gut angenommen", sagt Ostendorf. In der Pandemie habe sich gezeigt, dass Ärztinnen und Ärzte mit den Patienten auch über Telefon oder über Videotelefonie sehr gut kommunizieren können. "Das ist auch etwas, das wir alle gelernt haben, dass es gar nicht so wichtig ist, alles in Präsenz zu machen."
Krankmeldung für maximal fünf Tage
Die Bedingungen für die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind anders als noch zu Pandemie-Zeiten. So ist sie nicht mehr auf Corona beschränkt, sondern gilt für alle leichteren Krankheiten. Sie darf für maximal fünf Tage ausgestellt werden und der Patient muss in der Arztpraxis bekannt sein.
Dr. Klaus Heckemann ist Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und findet die Regelung für bestimmte Fälle sinnvoll. So müsse ein chronischer Hexenschuss-Patient nicht Zeit im vollen Wartezimmer verbringen.
Strengere Regelung, um Missbrauch zu vermeiden
Heckemann weist aber auf eine wichtige Einschränkung hin: "Es möchte bitte nicht so interpretiert werden, als ob der Patient jetzt ein Anrecht auf eine telefonische Krankschreibung hat. Der Patient hat auch generell kein Anrecht auf eine Krankschreibung. Sondern es ist eine ärztliche Entscheidung." Schließlich müsse Ärztin oder Arzt sicher gehen, dass hinter dem vermeintlich Bagatellinfekt keine bedrohlichere Erkrankung steckt.
Und noch ein Grund spricht für die strenge Regelung: Möglichem Missbrauch soll so vorgebeugt werden. "Nach dem Motto: anrufen – krank. So wird es nicht gehen", sagt Heckemann.
Der Leipziger Hausarzt Ostendorf freut sich derweil, endlich mehr Zeit für seine Patienten mit schwereren Erkrankungen zu haben.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 31. Dezember 2023 | 07:09 Uhr