Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Krankenschein in Deutschland
Telefonische Krankschreibung ist ab sofort wieder möglich. Bildrechte: IMAGO/Zoonar

Gesundheit Patienten können sich wieder telefonisch krankschreiben lassen

07. Dezember 2023, 18:50 Uhr

Die telefonische Krankschreibung ist wieder möglich und kann nun dauerhaft genutzt werden. Wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mitteilte, gilt die Regelung ab sofort. Patienten können sich aber nur für fünf Tage krankschreiben lassen. Ärzte begrüßen die Regelung. Die Arbeitgeber sehen hingegen den Betriebsfrieden in Gefahr.

Patientinnen und Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für das Gesundheitswesen, in dem Ärzte, Krankenkassen und Kliniken vertreten sind, verabschiedete eine entsprechende Regelung. Anders als zu Corona-Zeiten ist die telefonische Krankschreibung aber nur bis zu fünf Tage möglich und nicht für bis zu sieben Tage.

Regelung tritt ab sofort in Kraft

Inszenierte Fotografie zum Thema Krankschreibung übers Telefon
Telefonische Krankschreibung ab sofort wieder möglich. Bildrechte: Colourbox.de

Die Regelung gelte ab Donnerstag, teilte der Bundesausschuss mit. Voraussetzung ist, dass keine Videosprechstunde möglich ist und Patientinnen und Patienten der jeweiligen Hausarztpraxis bereits bekannt sind. Zudem dürfen die Betroffenen keine schweren Symptome haben. In einem solchen Fall muss die Erkrankung durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung abgeklärt werden.

Bundesgesundheitsminitser Karl Lauterbach (SPD) sprach von einer Entlastung für Praxen und Patienten. Auch die AOK Plus begrüßte die Wiedereinführung der Krankschreibung per Telefon. Die Regelung gilt nach dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses im Geundheitswesen ab sofort und dauerhaft.

GKV gegen längere Krankschreibung

Gegen eine Sieben-Tage-Regelung sprach sich in der Ausschusssitzung der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) aus. Ihr Vertreter argumentierte damit, dass die Möglichkeiten für Ärzte zur Einschätzung der Krankheit am Telefon deutlich abgesenkt seien. Schließlich gehe es um die Ausstellung eines Dokuments, dass einen verlässlichen Beweiswert gegenüber dem Arbeitgeber haben müsse.

Ärzte-Vertreter plädierten dagegen für eine einheitliche Regelung bei Tele-Krankschreibungen. Sie verwiesen darauf, dass diese bei der bestehenden Video-Krankschreibung bereits für sieben Tage möglich sei.

Arbeitgeber sehen Betriebsfrieden in Gefahr

Die Arbeitgeberverbände bezeichneten die Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung als Fehlleistung der Gesundheitspolitik. Arbeitgeber-Präsident Steffen Kampeter sagte, die Politik habe die Hausärzteversorgung jahrelang vernachlässigt. Nun solle im teuersten Gesundheitswesen der Welt die Krankschreibung per Telefon erfolgen. Kampeter warnte, das werde einen negativen Einfluss auf den Betriebsfrieden haben.

Ärzte begrüßen Entscheidung

Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, sagte vor der Entscheidung der "Rheinischen Post", angesichts der steigenden Zahl von Atemwegsinfektionen begrüße die Ärzteschaft eine schnelle Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung. Gerade in der Erkältungssaison helfe sie dabei, Ansteckungen zu vermeiden und Arztpraxen zu entlasten.

Auch der Hausärzteverband begrüßte im Vorfeld die Möglichkeit, sich generell auch telefonisch krankschreiben lassen zu können. Verbandschef Markus Beier sagte im "Deutschlandfunk", die Arztpraxen arbeiteten wegen der aktuellen Erkältungs- und Corona-Welle am Limit. Die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung erleichtere die Praxisabläufe.

Vorübergehende Einführung in Corona-Pandemie

Die telefonische Krankschreibung wurde in der Corona-Pandemie eingeführt, um Hausarztpraxen zu entlasten. Die Regelung war aber im April zunächst ausgelaufen. Im Sommer beschloss der Bundestag dann ein Gesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, welches Krankschreibungen per Telefon dauerhaft möglich macht. Mit dem neuen Beschluss wird die Regelung nun dauerhaft verankert.

dpa, KNA, AFP (das/dni)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 07. Dezember 2023 | 13:07 Uhr

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