Hohe Krankenkassen-Beiträge Sozialverband VdK will gegen Finanzierung der Krankenhausreform klagen
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27. Januar 2025, 13:47 Uhr
Der Sozialverband VdK will gegen die Finanzierung der Krankenhausreform vorgehen. Nach Ansicht des Verbands nutzt der Bund hohe Krankenkassenbeiträge, um die Umgestaltung der Krankenhauslandschaft zu finanzieren. Das sei verfassungswidrig, so der VdK.
Der Sozialverband VdK will gegen die Höhe der Krankenkassenbeiträge klagen. Der Gesetzgeber bediene sich an den Beiträgen, um die Krankenhausreform zu finanzieren, begründete der VdK am Montag das juristische Vorgehen. Das sei verfassungswidrig.
VdK will notfalls vor das Bundesverfassungsgericht ziehen
VdK-Pressesprecherin Claudia Kepp sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), in einem ersten Schritt würden einzelne Mitglieder des Sozialverbands ihren Beitragsbescheiden widersprechen. "Danach geht es mit Unterstützung des VdK vor die unteren Instanzen der Sozialgerichte", erläuterte Kepp. Notfalls wolle der Verband bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärte, Sozialversicherungsbeiträge unterlägen einem besonderen Schutz und seien streng zweckgebunden. Leistungen, die allen Bürgerinnen und Bürgern nutzen, dürften nicht mit Beiträgen bezahlt werden. Von der Verbesserung des Gesundheitssystems würden aber nicht nur gesetzlich Versicherte profitieren, sondern auch Privatversicherte und Mitglieder anderer Versorgungssysteme. Daher müssten die Kosten dafür auch von der gesamten Gesellschaft getragen werden.
Kosten von 50 Milliarden Euro in den kommenden zehn Jahren
Die Umgestaltung der Krankenhauslandschaft soll den Plänen der Bundesregierung zufolge über einen Transformationsfonds finanziert werden. Dieser soll in den kommenden zehn Jahren 50 Milliarden Euro aufbringen. Bund und Länder übernehmen dabei jeweils 50 Prozent der Finanzierung. Der Bund möchte hierzu die Versicherungsbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen nutzen.
kna/epd(mbe)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL – Das Nachrichtenradio | 27. Januar 2025 | 14:00 Uhr