Fragen und Antworten Mutter- oder Eltern-Kind-Kur: Wer hat einen Anspruch darauf?
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14. Mai 2023, 05:00 Uhr
Arbeit, Kinder und Haushalt unter einen Hut zu bekommen, kann Eltern auf Dauer an die Grenze ihrer Belastbarkeit bringen. Eine Mutter oder Vater-Kind-Kur kann helfen, aus der akuten Belastungssituation herauszukommen. Aber wer hat einen Anspruch darauf? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Inhalt des Artikels:
- Für wen sind Mutter- und Vater-Kind-Kuren gedacht?
- Muss ich mit meinen Kindern fahren?
- Wer betreut die Kinder, wenn ich Alleinerziehend bin?
- Wann habe ich Anspruch auf eine Kur?
- Wie oft werden Anträge abgelehnt?
- Wer unterstützt mich bei der Beantragung?
- Wo finde ich eine Klinik für Müttergenesungskuren?
Für wen sind Mutter- und Vater-Kind-Kuren gedacht?
Die Kuren sind für Mütter und Väter gedacht, die sich in einer sogenannten Belastungssituation befinden. Es kann ein Elternteil oder sogar beide an der Kur teilnehmen. Damit eingeschlossen sind auch Regenbogenfamilien, sprich Eltern, die ein Kind adoptiert haben oder Pflegeeltern, aber auch Menschen die Angehörige pflegen. Das können Familienmitglieder sein, aber auch Nachbarn oder Freundinnen und Freunde.
Die Kur soll eine Auszeit vom Alltag bringen, aber kein Urlaub sein. Im Programm gibt es verschiedene Angebote von Physio- und Psychotherapie sowie Entspannungs- und Kreativkurse. In der Kur sollen die Teilnehmenden außerdem lernen, was sie im Alltag verändern können, um mit Belastungen besser umgehen zu können.
Muss ich mit meinen Kindern fahren?
In der Anfangszeit von Mütterkuren ging es darum, die Mütter von der Arbeit im Haushalt und der Erziehungsarbeit zu entlasten und ohne Kinder zur Kur zu fahren. Nach Angaben des Müttergenesungswerks hat sich das Bild der Kur in der Zeit gewandelt. In der Regel kommen die Kinder bis zum Alter von 12 oder in begründeten Fällen bis zum Alter von 14 Jahren mit zur Kur und werden in den Therapieangeboten eingebunden. Auch immer mehr Väter nehmen das Angebot wahr.
Wenn ein Kind oder mehrere nicht mit zur Kur kommen und bei dem anderen Elternteil zu Hause bleiben, kann zudem Unterstützung von einer Haushaltshilfe beantragt werden.
Wer betreut die Kinder, wenn ich Alleinerziehend bin?
Bis zum Alter von 12 beziehungsweise 14 Jahren können die Kinder zur Kur mitkommen. Häufig können Kinder aber auch bei anderen Familienmitgliedern oder Freunden bleiben. Alleinerziehende können sich an die Beratungsstelle der Träger wenden.
Wann habe ich Anspruch auf eine Kur?
Vorausgesetzt ist eine sogenannte Belastungssituation, die durch einen Arzt oder eine Ärztin festgestellt werden muss. Meist ergibt sich diese aus der familiären Situation. Das kann sich unter anderem in Form von Schlafstörungen, Migräne und Erschöpfungszuständen zeigen. Es besteht aber auch Anspruch, wenn sich etwa Probleme in der Erziehung oder der Partnerschaft zeigen. Das vom Hausarzt ausgefüllte Formular muss bei der Krankenkasse eingereicht werden. Diese muss den Antrag bestätigen.
Wie oft werden Anträge abgelehnt?
Nach Angaben des Müttergenesungswerkes liegt die Quote der abgelehnten Anträge bei rund 70 Prozent. Wenn es zu einer Ablehnung kommt, haben die Antragstellerin oder der Antragsteller vier Wochen Zeit Widerspruch einzulegen. Dabei helfen wiederum die Beratungsstellen der Träger wie etwa die Awo, Caritas, Diakonie, das DRK und der Paritätische Wohlfahrtsverband. Wie das Müttergenesungswerk auf Anfrage von MDR AKTUELL mitteilte, würden die Anträge in den meisten Fällen dann auch bewilligt.
Wer unterstützt mich bei der Beantragung?
Generell können die Anträge auch alleine ausgefüllt und abgegeben werden. Es gibt aber bundesweit mehr als 1.000 Beratungsstellen der verschiedenen Träger, die ohne Gebühr bei dem Prozess helfen. Das Müttergenesungswerk, eine gemeinnützige Stiftung, informiert mit dem Kur-Telefon, wo sich die nächstgelegene Beratungsstelle befindet. Dieses ist unter der Nummer: 030 330 029 29 erreichbar.
Wo finde ich eine Klinik für Müttergenesungskuren?
In Deutschland gibt es über das Müttergenesungswerk (MGW) rund 70 Kurhäuser, die etwa 50.000 Plätze im Jahr anbieten. In Mitteldeutschland sind das zwei in Sachsen, vier in Thüringen und ein Kurhaus in Sachsen-Anhalt. Über andere Träger außerhalb des MGW sind es weitere 80.000 Plätze pro Jahr. Dabei gibt es ein sogenanntes Wunsch- und Wahlrecht. Jede und jeder kann angeben, ob die Kur in Wohnortnähe stattfinden soll oder man eine Klinik mit einem bestimmten Schwerpunkt auswählt.
Es gibt unter anderem spezielle Angebote je nach Erkrankung oder Problematik der Eltern oder des Elternteils oder auch der Kinder – zum Beispiel in Bezug auf eine Krebserkrankung, einer Multiplesklerose oder einer ADHS-Diagnose. Zudem gibt es deutschlandweit zwei Kliniken, die sich auf Regenbogenfamilien spezialisiert haben. Aufgrund von Diskriminierungserfahrungen oder speziellen Therapien kann also eine entsprechende Klinik ausgewählt werden.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 14. Mai 2023 | 05:00 Uhr