Lipödem Fettabsaugung kann von der Steuer absetzbar sein
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29. Juni 2023, 17:25 Uhr
Eine Fettabsaugung ist von der Steuer absetzbar, wenn es sich dabei nicht um einen kosmetischen Eingriff handelt. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Eine Frau aus Sachsen, die an Lipödem litt, hatte geklagt, weil das Finanzamt die Absetzung nicht anerkennen wollte. Aktuell übernehmen die Krankenkassen nur unter bestimmten Bedingungen und in besonders schweren Fällen die Behandlungskosten.
- Wer aus gesundheitlichen Gründen eine Fettabsaugung durchführen lässt, kann die Kosten von der Steuer absetzen.
- Eine Frau aus Sachsen hatte Klage beim Bundesfinanzhof eingereicht, der ihr nun Recht gegeben hat.
- Die Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten – zum Beispiel bei Lipödem – nur in besonders schweren Fällen.
Die Kosten für das Absaugen krankhafter Fettablagerungen können steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt nach Auffassung des Bundesfinanzhofes seit 2016 auch ohne Vorlage eines ärztlichen Gutachtens. Eine Frau aus Sachsen, die seit 2012 an einem Lipödem litt, hatte Klage eingereicht. Nachdem andere Behandlungsmethoden ohne Erfolg geblieben waren, riet der Arzt zum Fettabsaugen.
Frau bezahlte Eingriff aus eigener Tasche
Die Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme ab. Die Frau musste die Behandlung deshalb aus eigener Tasche zahlen. Als sie die Kosten in ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen wollte, erkannte das Finanzamt das nicht an. Der Bundesfinanzhof gab der Klägerin nun Recht, weil es sich nicht um eine kosmetische Operation gehandelt habe. Für das Gericht spielte das Stadium der Erkrankung dabei keine Rolle.
Stichwort: Lipödem Ein Lipödem ist eine Störung, bei der sich Fett krankhaft vermehrt. Sie tritt nahezu ausschließlich bei Frauen auf. In der Regel sind Lipödeme symmetrisch und betreffen Beine und Arme. Sie können mit starken Schmerzen und Bewegungseinschränkungen einhergehen. Lipödeme werden je nach Schwere der Störung in die Stadien I, II und III eingeteilt.
Krankenkasse übernimmt Kosten nur teilweise
Bis 2024 wird die Fettabsaugung bei Lipödemen des Stadiums III unter bestimmten Voraussetzungen von den Krankenkassen gezahlt. Parallel läuft eine Studie des Gemeinsamen Bundesausschusses, der über verpflichtende Kassenleistungen entscheidet, zu dieser Behandlungsmethode auch für die Stadien I und II.
dpa/afp, (akq)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 29. Juni 2023 | 13:00 Uhr