Datenschutz Identitätsbetrug beim Onlineshoppen: Das raten Experten Betrugsopfern
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10. Mai 2024, 11:22 Uhr
Kostenpflichtige Abos abschließen und auf Kosten anderer online shoppen: Mit ergaunerten Daten nehmen Betrügern Verbrauchern Geld ab. Sie bescheren den Betroffenen auch Schufa-Einträge. Wie eine MDR-Hörerin erzählte, wurde über die Identität einer Bekannten Ware im Internet bestellt. Die Rechnungen wurden allerdings nicht gezahlt, es entstanden somit Schulden. Sie fragt: Müssen Handelsunternehmen so etwas unterbinden und die Verbindlichkeiten löschen?
- Betrüger kaufen online unter fremder Identität ein und sorgen so für Schufa-Einträge bei Betroffenen.
- Betrüger stammen nicht selten aus dem privaten Umfeld: Verbraucherschützer raten zur direkt Ansprache.
- Wichtig ist es, Widerspruch gegen die Zahlung einzulegen.
- Schufa: Betrugsopfer müssen zunächst selbst ihren Fall melden.
Betrüger kaufen online unter fremder Identität ein – und sorgen so für Schufa-Einträge bei Betroffenen, weil diese die Rechnungen nicht bezahlen. Was MDR-Hörerin Manuela Tilsner beschreibt, nennt sich Identitätsbetrug. Es klingt nach Datendiebstahl und Internetkriminalität im großen Stil. Dafür reichen Betrügern bereits Name und Adresse eines Opfers und ein Online-Shop, bei dem sich auf Rechnung bestellen lässt. Die Betrüger sind gar nicht so selten im privaten Umfeld zu finden, sagt Claudia Neumerkel von der Verbraucherzentrale Sachsen. Was eine Lösung des Problems nicht unbedingt einfacher mache.
Die Verbraucherschützerin rät: "Die erste Möglichkeit, die wir empfehlen, ist immer die der direkten Ansprache. Zum Beispiel kann eine Möglichkeit sein, zugunsten von Familienangehörigen oder Bekannten auf eine Strafanzeige zu verzichten und das intern zu regeln." Sofern das nicht möglich sei, empfiehlt Neumerkel unbedingt, Strafanzeige zu erheben. Dies könne man auch gegen Unbekannt machen, "um sich dann mit diesem Dokument und mit dem zugegangenen Aktenzeichen zu entlasten".
Identitätsbetrug: Widerspruch einlegen
Ebenso wichtig ist es, Widerspruch gegen die Zahlung einzulegen. Denn erst dann merkt ein Unternehmen, weshalb es vergeblich auf sein Geld warte, erklärt Elisa Rudolph, Justiziarin beim Bundesverband E-Commerce und Versandhandel.
"Dann kommt es darauf an: Was ist nachweisbar? Wer hat tatsächlich den Vertrag geschlossen? Gibt es überhaupt einen wirksamen Vertrag? Gehen die Verbindlichkeiten möglicherweise ins Leere?" Ein Umschreiben auf die Verursacherin oder den Verursacher halte Rudolph für nicht sachgerecht. Gerade mit diesem sollte kein Vertrag geschlossen werden.
Betrugsopfer müssen zunächst selbst ihren Fall melden
Im Fall, den MDR-Hörerin Manuela Tilsner geschildert hat, kommt noch etwas hinzu: Ihre Freundin erfuhr von dem Betrug erst durch Einträge bei der Schufa. Dort gibt es mit Gregor Kaczor einen Projektmanager, der sich mit Betrugsprävention befasst.
Auch bei der Schufa gilt: Betrugsopfer müssen zunächst selbst ihren Fall melden und damit leben, dass für einige Zeit strenger hingeschaut wird, wenn sie selbst ein Geschäft abschließen. "Die Unternehmen, die Daten abfragen, bekommen automatisch diese Information mitgeteilt und können darauf reagieren. Es kann zum Beispiel sein, dass jemand seine digitalen Prozesse für diese Person erstmal deaktiviert."
Dann müsse man persönlich vorstellig werden und sich mit dem Personalausweis ausweisen, um Betrug vorzubeugen, erklärt Kaczor. Am Ende sind es also die Betroffenen, die die meiste Arbeit haben, um die Folgen des Betrugs aus dem Weg zu räumen.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 10. Mai 2024 | 06:23 Uhr