Versicherung am Arbeitsplatz Arbeitsschutz gilt auch im Homeoffice
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22. Juli 2023, 05:00 Uhr
Homeoffice ist weiterhin beliebt in Deutschland. Auch dort gilt das Arbeitsschutzgesetz, somit sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch im Homeoffice unfallversichert. Die Abgrenzung von Arbeit zum Privaten ist jedoch erschwert und nicht alles ist versichert. Der Deutsche Gewerkschaftsbund in Sachsen sorgt sich indes um die Arbeitszeiten im Homeoffice.
- Eine Unfallversicherung gilt auch im Homeoffice. Doch bei der Arbeit von zu Hause verschwimmen die Grenzen zum Privaten.
- Der Deutsche Gewerkschaftsbund in Sachsen kritisiert diese Entgrenzung im Homeoffice und macht auf die Überschreitung von Höchstarbeitszeiten aufmerksam.
Auch der Küchentisch kann ein ausreichend guter und sicherer Arbeitsplatz sein. Wer seinen Laptop dort aufbaut, solle darauf achten, dass sich im Bildschirm keine Fenster oder anderen Lichtquellen spiegeln, empfiehlt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Der Abstand zum Monitor solle 50 bis 70 Zentimeter betragen, heißt es auf der Internetseite des Verbands.
Im Homeoffice gelte auch das Arbeitsschutzgesetz, erklärt Rechtsexpertin Donata Gräfin von Kageneck: "Wenn man eben zu Hause arbeitet, ist man als Arbeitnehmer letztlich selber dafür verantwortlich, aber der Arbeitgeber muss einen auch unterweisen, muss dann zum Beispiel Ergonomieschulungen halten und einen dazu beraten, wie man übermäßige Belastungen vermeidet."
Versicherungsschutz gilt auch im Homeoffice
Doch was, wenn es im Homeoffice zu einem Arbeitsunfall kommt? Greift dann auch die Versicherung? Ronald Hecke von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung erklärt die gesetzliche Lage: "Im Prinzip ändert sich dort nichts am Versicherungsschutz. Maßgeblich für den Versicherungsschutz ist es, eine betriebsdienliche Tätigkeit auszuüben. Da ist es egal, ob ich das auf der Betriebsstätte oder bei mobiler Arbeit oder aus dem Homeoffice mache. Auch auf Dienstreisen beispielsweise besteht ja ebenfalls Versicherungsschutz für betriebsdienliche Verrichtungen."
Betriebsdienliche Verrichtungen: Dieser sperrige Rechtsbegriff meint alle Tätigkeiten, die Teil des Jobs sind. Doch was ist noch Arbeit und was gehört schon nicht mehr dazu? Gerade im Homeoffice verschwimmen die Grenzen zwischen Privatem und Beruflichem.
Ronald Hecke nennt als Beispiel: "Wenn es an der Tür klingelt und sie ein Päckchen entgegennehmen und dabei verunfallen, dann würde der Weg dorthin auch nur unter Versicherungsschutz stehen, wenn beispielsweise in dem Paket betriebliche Dinge sind, wie eine Akte oder irgendwelche Unterlagen Ihnen übersandt wurden."
Private Post oder Päckchen, die für den Nachbarn angenommen werden, gehören nicht dazu. Ebenso wie im Betrieb sind auch im Homeoffice Pausen nicht vom Versicherungsschutz abgedeckt. Wer beim Mittagessen verunfallt, ist beispielsweise nicht versichert. Anders ist das beim Weg zur Mittagspause. Bis zur Küchentür greift die Unfallversicherung.
Doch was ist, wenn Beschäftigte in einer Wohnung mit einem offenen Küchenbereich leben? Das sei dann ein Sonderfall, sagt Ronald Hecke. Dafür gebe es bislang keine gesetzliche Regelung.
Gewerkschaftsbund: Höchstarbeitszeiten werden nicht eingehalten
Ein zentrales Thema beim Arbeitsschutz im Homeoffice seien vor allem auch die Dienstzeiten, weiß Daniela Kolbe. Sie ist stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes in Sachsen. "Menschen arbeiten häufig überlang, das heißt überdurchschnittlich länger als 48 Stunden pro Woche. Es findet eine massive Entgrenzung von Privatleben und Arbeit statt, Ruhezeiten werden nicht eingehalten, Höchstarbeitszeiten werden nicht eingehalten."
Kolbe fordert deshalb die Arbeitgeber auf, stärker ihren Schutzauftrag für die Beschäftigten wahrzunehmen. Diese müssten vor Selbstausbeutung geschützt werden.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 22. Juli 2023 | 06:00 Uhr