Digitales Arztrezept auf einem Smartphone in der Adler Apotheke in Hamburg-Wandsbek (Foto vom 14.02.2019).
Soll ab dem 1. Juli endgültig starten: Das E-Rezept Bildrechte: imago/epd

Gesundheit E-Rezept ab dem 1. Juli – Kassenbeiträge steigen voraussichtlich

13. Juni 2023, 14:46 Uhr

Am 1. Juli soll das E-Rezept starten. Bundesgesundheitsminister Lauterbach will damit die Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen beenden. Zugleich kündigte er höhere Beiträge für die Krankenversicherung an.

Ab dem 1. Juli wird es Rezepte auch digital geben. Das hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach angekündigt. Der SPD-Politiker sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: "Das E-Rezept ist endlich alltagstauglich."

Lauterbach erklärte, zum 1. Juli 2023 könnten Patienten das erste Mal das E-Rezept in den Apotheken ganz einfach mit ihrer Versichertenkarte abrufen. Bis Ende Juli würden voraussichtlich schon 80 Prozent der Apotheken in Deutschland an das System angeschlossen sein. Lauterbach sagte. "Wenn die Patienten ihre Versichertenkarte in den Apotheken in die Lesegeräte einstecken, liegt das E-Rezept dann bereits in der Datenbank vor."

Das E-Rezept wurde bereits seit 2021 getestet und sollte ursprünglich im vergangenen Jahr starten. Die Einführung des E-Rezepts hatte sich jedoch vielfach verzögert. Ziel ist es, Abläufe in der Arztpraxis und der Apotheke zu vereinfachen und, so Lauterbach, "auch die Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen" zu beenden. Zudem soll die Behandlung mit Arzneimitteln sicherer werden. Nach Angaben des Ministeriums können Patientinnen und Patienten aber entscheiden, ob sie ihr E-Rezept per Smartphone und App verwalten und digital an eine Apotheke senden wollen oder ob ihnen die für die Einlösung des E-Rezepts nötigen Zugangsdaten als Papierausdruck in der Arztpraxis ausgehändigt werden sollen.

Krankenkassenbeiträge werden 2024 voraussichtlich steigen

Lauterbach erwartet zudem im kommenden Jahr steigende Beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung. Lauterbach sagte, er gehe zwar nicht davon aus, dass das Defizit der Krankenkassen wie von diesen angekündigt bei sieben Milliarden Euro liege, ein Defizit werde es aber wohl geben. Finanzminister Christian Lindner habe bereits klar gemacht habe, "dass die Steuerzuschüsse an die Gesetzliche Krankenversicherung nicht erhöht werden können" und "mit mir wird es keine Leistungskürzungen geben. Der Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung wird daher im nächsten Jahr erneut leicht steigen müssen."

Finanzminister Christian Lindner hat klar gemacht, dass die Steuerzuschüsse an die Gesetzliche Krankenversicherung nicht erhöht werden können. Mit mir wird es keine Leistungskürzungen geben.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach

Der gesetzlich festgelegte Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenkasse beträgt derzeit 14,6 Prozent. Darüber hinaus erheben die Kassen Zusatzbeiträge von durchschnittlich 1,6 Prozent.

Keine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze

Forderungen, das Defizit der Kassen mit einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze zu bekämpften, lehnt Lauterbach ab. Um diese anzuheben, müsste man gleichzeitig die Versicherungspflichtgrenze anheben. Das sei durch den Koalitionsvertrag aber ausgeschlossen. "Ich hätte selber kein Problem damit, die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben. Aber ich halte mich an Abmachungen." Derzeit werden in der gesetzlichen Krankversicherung Beiträge bis zu einem Jahres-Bruttogehalt von 59.850 Euro berechnet. Die Versicherungspflichtgrenze liegt bei 66.600 Euro im Jahr. Wer mehr verdient, kann in die private Krankenversicherung wechseln.

Reuters,DPA,epd,KNA (dko)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 13. Juni 2023 | 06:00 Uhr

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