Ein Schild weist auf einen geschlossenen Gastronomiebetrieb hin.
In der zweiten Corona-Welle im Herbst 2020 mussten Gastronomiebetriebe erneut schließen. Bildrechte: IMAGO/Bihlmayerfotografie

Bundesverwaltungsgericht Urteil: Corona-Maßnahmen waren rechtmäßig

16. Mai 2023, 21:55 Uhr

Unter dem Eindruck der Corona-Pandemie mussten im Herbst 2020 unter anderem Gastronomiebetriebe wieder schließen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte am Dienstag die Rechtmäßigkeit.

Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Schlussstrich unter die Diskussion gezogen, ob die Corona-Maßnahmen in der zweiten Welle im Herbst 2020 auf einer ausreichenden Rechtsgrundlage getroffen worden sind. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig bejahte diese Frage am Dienstag endgültig.

Die Bundesländer durften ihre Regeln zur Schließung von Gaststätten, Hotels und Sportanlagen demnach auf das Infektionsschutzgesetz in der damals geltenden Fassung stützen. In juristischen Kreisen war darüber im Sommer 2020 heftig gestritten worden.

Kläger aus Sachsen und dem Saarland

Am vergangenen Donnerstag verhandelte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Corona-Schutzverordnungen aus der zweiten Welle im Herbst 2020. Die Bundesländer hatten damals verfügt, dass Gastronomiebetriebe, Hotels und Fitnesscenter wieder schließen mussten.

Konkret geht es um die damaligen Corona-Schutzverordnungen in Sachsen und dem Saarland. Geklagt haben der Geschäftsführer eines Sport-, Hotel- und Gastrozentrums aus Chemnitz sowie die Betreiber zweier Restaurants aus Homburg und Saarbrücken. Sie wollen – auch noch nachträglich – geklärt bekommen, ob die damals erlassenen Verordnungen rechtmäßig oder unwirksam waren.

Unterschiedliche Entscheidungen in der Vorinstanz

In der Vorinstanz hatten die Oberverwaltungsgerichte unterschiedlich entschieden. Das sächsische OVG hatte die Klage abgewiesen: Die Verordnung sei kein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsfreiheit, weniger drastische Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Gruppen hätten nicht zur Verfügung gestanden.

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlands hatten dagegen den Klägern recht gegeben: Die Corona-Schutzverordnung habe nicht auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruht. Das Infektionsschutzgesetz in der damaligen Fassung habe nicht ausgereicht. Der Bundesgesetzgeber änderte es erst im November 2020.

Das Bundesverwaltungsgericht hob am Dienstag diese zwei anderslautenden Urteile des Oberverwaltungsgerichts des Saarlands auf und verwies die Fälle zur erneuten Verhandlung zurück (Az.: BVerwG 3 CN 4.22 und 3 CN 5.22).

dpa (mze)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | MDR AKTUELL RADIO | 16. Mai 2023 | 06:00 Uhr

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